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BaFin-Studie: Wer hat Angst vorm Grauen Markt? – Keiner!

Die BaFin hat aktuell mit einer Studie unter dem Titel "Ergebnisbericht Grauer Kapitalmarkt" spannende Erkenntnisse vorgelegt. Grundlage ist eine repräsentative Umfrage unter ca. 4.000 Bürgern zum "Verständnis von Investitionen in den Grauen Kapitalmarkt" im Zeitraum April bis Mai 2020. Die jüngste BaFin-Umfrage bestätigt in vielen Punkten die aktuelle Studie von 'k-mi' zu Vermögensanlagen. Dazu später mehr.

Zunächst fragt man sich aber, was die BaFin (in dieser Studie) unter dem 'Grauen Kapitalmarkt' versteht. Die Erhebung legte folgende Definition des Grauen Kapitalmarkts zugrunde, die den Umfrageteilnehmern zur Verfügung gestellt wurde: "Der Graue Kapitalmarkt ist sozusagen der unregulierte Teil des Kapitalmarkts. Das heißt, Anbieter stehen nicht unter staatlicher Aufsicht und müssen nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Banken beispielsweise hingegen stehen unter staatlicher Aufsicht und müssen strengere gesetzliche Vorgaben erfüllen." Im Fokus der Erhebung standen insbesondere solche Personen, die folgende "Produkte des Grauen Kapitalmarkts" erworben haben: Unternehmensbeteiligungen, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, Partiarische Darlehen und Direktinvestments.

Wenn Definitionen aber schon mit "sozusagen" beginnen, dann sind diese in der Regel nicht sehr belastbar: So auch hier. Im Jahr 2014 war die BaFin schon einmal weiter und zählte u. a. als Erkennungsmerkmale des 'Grauen Kapitalmarkts' auf: Wenn ++ Anbieter "mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau locken" ++ mit der "vermeintlichen Sicherheit der Kapitalanlage geworben" wird ++ Anbieter "vorgeben, in gleicher Weise wie institutionelle Anleger zweistellige Renditen erzielen zu können". Solche Kriterien sind u. E. treffsicherer, als Vermögensanlagen nach VermAnlG einfach pauschal dem Grauen Markt zuzuordnen, zumal sie auf diese gar nicht zutreffen: Denn Vermögensanlagen sind inzwischen umfassend reguliert: Nahezu lückenlose Prospektpflicht (bis auf Crowdinvestments und bislang noch 'Bonusgoldmodelle', vgl. 'k-mi' 44/20) mit entsprechenden Transparenzauflagen insbesondere was die Werbung und die Berichtspflichten betrifft.

Entsprechende 'Lockangebote' mit ungewöhnlichen Renditen und vermeintlichen Sicherheiten spiegeln eben nicht die Angebotsrealität von Vermögensanlagen wider, bei denen die BaFin zudem erhebliche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse hat. Den Gegensatz von 'weißem' und 'grauem' Markt gibt es nämlich in der Realität so nicht. Wenn als Kriterium für den weißen Markt laut BaFin u. a. "laufende Überwachung des Unternehmens" und "Bilanzkontrolle" angeführt wird, weiß man spätestens seit Wirecard und auch Lehman, wie wenig solche 'weißen' Etikette aussagen. Auch Anleihe-Emissionen werden gemeinhin dem 'weißen Markt' zugerechnet, obwohl diese nicht grundsätzlich anders als Vermögensanlagen reguliert sind. Ganz abgesehen davon, dass es eine ganze Flut von 'weißen' Schrottanleihen gab, z. B. die von der selbsternannten 'Honorarberater'-Bank Quirin begleiteten Emissionen wie MS Deutschland und German Pellets.

Ungeachtet solcher Definitionsfragen, nimmt die aktuelle BaFin-Studie dem sog. 'Grauen Kapitalmarkt' einiges von seinem Schrecken, der ihm vor allem von Verbraucherschützern immer wieder angedichtet wird. Damit bestätigt die Umfrage in vielen Punkten die Ergebnisse der 'k-mi'-Studie zu Vermögensanlagen: ++ Nur 4,5 % der Befragten haben laut aktueller BaFin-Studie bereits 'Graumarktprodukte' erworben. Gemeint sind damit hauptsächlich 'Vermögensanlagen' ('k-mi' verwendet die Terminologie 'Graumarktprodukte' hier nur in Anlehnung an die BaFin-Umfrage). Die überwiegende Mehrheit investiert zudem nur einen geringen Anteil des Vermögens (bis 25 %) in Graumarktprodukte. Je höher das Einkommen, desto eher erwerben die Befragten Produkte des 'Grauen Kapitalmarkts'. Dies bedeutet also, dass der Vertrieb weitgehend zielgruppengerecht und als Beimischung erfolgt. Vorurteile, dass hier vor allem unerfahrene 'Kleinanleger' geködert werden, werden durch die BaFin-Umfrage sowie auch durch die 'k-mi'-Studie widerlegt.

Und es kommt noch besser: ++ Erwerber von 'Graumarktprodukten' schätzen die Produkte deutlich rentabler, langfristiger und sicherer ein als Befragte, die noch keine erworben haben. Je mehr Erfahrungen Kunden demnach mit Vermögensanlagen haben, desto besser denken sie darüber! ++ Etwa jeder zweite Befragte ist mit der Renditeentwicklung zufrieden, 75 % sind zufrieden oder "zum Teil zufrieden". Für lediglich 16 % entspricht die Rendite nicht den Erwartungen. Auch diese große Zufriedenheit entspricht nicht gerade dem üblichen Klischee vom riskanten Graumarkt ++ 22 % der Befragten haben mit Unternehmensbeteiligungen und 50 % haben mit Direktinvestments schon einmal Verluste gemacht. Eine Verlustquote von 22 % dürfte vergleichbar sein mit anderen Anlageklassen wie Aktien oder Fonds, also eigentlich nichts Besonderes.

Die erhöhten Verluste bei Direktinvestments werden von den Studienautoren hinsichtlich der Aussagekraft explizit eingeschränkt: Hier ist die "Fallzahl insgesamt relativ gering!" Es dürfte zudem wahrscheinlich sein, dass hinter diesen Zahlen ein Serienschaden wie P&R steckt, also ein Anbieter, dessen Prospekte die BaFin zuletzt zum Schaden vieler Anleger noch gebilligt hatte.

Auch zum Vertrieb macht die BaFin Aussagen: ++ 40 % der Befragten haben das entsprechende Produkt im Direktvertrieb erworben, 32 % in einer Bank und nur 14 % bei einem freien Berater. Freie Berater, die laut Verbraucherschützern angeblich so schlecht beaufsichtigt sind, sind demnach gar nicht Treiber des Graumarktes. 'k-mi' hat schon darauf hingewiesen, dass gerade Banken 'Serientäter' bei P&R waren (vgl. 'k-mi' 25/20). Hauptvertriebskanal ist hier allerdings der Direktvertrieb, wie es z. B. bei Prokon war oder auch bei Crowdinvestments üblich ist ++ Eine der wichtigsten Ergebnisse der aktuellen BaFin-Umfrage wollen wir Ihnen ebenfalls nicht vorenthalten: "Ca. gut 2/3 der Befragten kennen ihren freien Berater seit langem. 65 % der Befragten vertrauen dementsprechend der Expertise ihres freien Beraters." Das Vertrauen in freie Berater ist höher als das in Bankberater (nur 60 % 'Vertrauen')!

'k-mi'-Fazit: So sieht es also aus, wenn durch Verbraucherschützer genährte Zerrbilder von goldkettchentragenden und provisionsgierigen Vermittlern auf die Realität treffen: Die Leute vertrauen überwiegend ihren (freien) Beratern und sind zufrieden mit ihren 'Graumarktprodukten'! Wer hätte das gedacht? Weltfremde Ideologen*innen im vzbv bestimmt nicht! Die BaFin-Umfrage belegt: 'Grauer Kapitalmarkt' ist längst kein Schreckgespenst mehr! Die Hysterie der Verbraucherschützer mit Verbotsforderungen und Bevormundungsphantasien sind unbegründet! Wir sehen uns damit im Fazit unserer 'k-mi'-Studie zu Vermögensanlagen bestätigt, dass Vermögensanlagen besser als ihr Ruf sind. Leider ist die BaFin nicht ganz konsequent und verwendet Vermögensanlagen und 'Grauer Kapitalmarkt' hier quasi synonym. Aber selbst nach den eigenen Kriterien der BaFin trifft das Etikett 'Graumarkt' nicht mehr auf Vermögensanlagen zu. 

Die Langfassung der BaFin-Studie finden Sie hier

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