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Baloise: Ein Umdeckerkonzept, das es angeblich gar nicht gibt!

Wenn der Kampf um Berater im Markt bereits als dauerhaft "heiß" zu bezeichnen ist, so stellt der Kampf um Bestände bildlich beschrieben einen wahren Flächenbrand dar, sobald alle Konsequenzen dabei beleuchtet werden. Welche fragwürdigen Mittel dabei in Erwägung gezogen werden, um sich Bestände an Land zu ziehen, entnehmen wir dem "Umdeckungskonzept 2.1.a" der Baloise (Basler Ver­sicherungen), das wir Ihnen bereits vorgestellt haben (vgl. 'k-mi' 14/22 und 40/22). Dieses haben wir inzwischen für Sie untersucht und ausgewertet, mit dem Ergebnis: Das neue Konzept (das vorherige hieß 2.0 und wurde zusammen mit der Fonds Finanz umgesetzt, vgl. 'k-mi' 11/18, 17/18 und 21/18) zielt auf Ausschließlichkeitsvertreter (Agenturisten) ab, die von der Basler gezielt abgeworben werden sollen, um 'ihre' alten Bestände auf einen neuen Maklerpool umzudecken. Zu Bedenken gilt hierbei, dass der Plan vorsieht, dass die Vermittler als 84er ihres neuen Geschäftsherrn Baloise dabei agieren, was eine gewisse rechtliche Relevanz mit sich bringt:

Denn das Konzept der Baloise sieht vor, dass aus einem vormaligen provisionsfreien quasi über Nacht ein provisionspflichtiger Bestand konstruiert wird zu Gunsten des neuen Maklerpools, der als 'Parkplatz' bis zur endgültigen Umdeckung auf die Basler fungiert. In den uns vorliegenden geheim gehaltenen Unterlagen heißt es: "Die Konditionen der Umdeckervereinbarung gelten für Agenturen, deren Gesamtschadenquote des Gesamt NL Bestandes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre maximal 55 % und kleiner betragen hat." 'NL' steht dabei für 'Nicht-Leben'. Wie sehr die Baloise auf Bestände und damit weniger auf neue Vertriebspartner fixiert ist, lässt sich dem Konzept weiter entnehmen: "Als Übergangslösung kann Umdeckungsgeschäft daher über diese Außendienstpartner abgewickelt werden, nach dem mit diesen Vermittlern ein Vertrag bei der Basler geschlossen wurde. Ggf. sind mehrere Agenturnummern einzurichten, auf denen die Bestände in der Orgastruktur geparkt werden, dass diese dem späteren Aufbau der Mehrpersonenagentur entspricht, nach dem der Agenturinhaber ebenfalls zur Basler wechseln konnte.“ Das heißt aus unserer Sicht nichts anderes als, es werden nicht etwa in erster Linie Handelsvertreter gesucht, sondern gezielt Bestände fremder Versicherungskonzerne!

Sie fragen sich nun zu Recht, wie der Baloise denn still und leise dieses Umdeckungsprocedere gelingen mag, ohne groß im Markt Staub aufzuwirbeln. Darüber haben sich die Vasallen der Schweizer Versicherungen ebenfalls ihre Gedanken ums Konzept gemacht und kommen zur folgenden Umsetzungslösung: "Bei der Umdeckung von Nichtlebenbeständen entstehen Herausforderungen durch schwierige Risiken, Laufzeitbindungen und Leben- und Krankenver­sicherungsbeständen. Hier soll Jung, DMS & Cie. Pool GmbH als 'Parkplattform' dienen. Der Vermittler behält damit Zugriff auf die Kundendaten (sowie über die restlichen Verträge der Kunden) und Verträge, die nicht gleich umgedeckt werden können, können geparkt werden. Nicht umdeckbare Verträge sind nicht verloren, sondern werden dauerhaft auf Jung, DMS & Cie. Pool GmbH geparkt. Wenn möglich (z. B. KfZ), soll umdeckbares Geschäft direkt bei der Basler eingedeckt werden." Um Ihnen zu veranschaulichen, wie die Arbeitsanweisungen made by Baloise umgesetzt werden, haben wir Ihnen diese im obenstehenden Schaubild skizziert.

In der Praxis ist somit anzunehmen, dass der Handelsvertreter seine ehemaligen Kunden mit einer Maklervollmacht aufsucht, diese unterschreiben lässt und dann an JDC weiterreicht. Dort wird dann je nach Laufzeit der jeweiligen Verträge der Bestand sukzessive umgedeckt – zur Baloise. Der Benefit für den Maklerpool JDC und zur Freude seines CEO Dr. Sebastian Grabmaier ist die Provision. Der Benefit für die Baloise Sachversicherung AG Deutschland und zur Freude von CEO Dr. Jürg Schiltknecht ist der Bestandszuwachs. Nicht ganz dabei außer Acht zu lassen ist, der vorgeschaltete Handelsvertreter bekommt ein Handgeld für seine Dienste. Dieses Modell ist aus zwei Gründen von höchster rechtlicher Relevanz:

++ Der Kunde wird erstens über die wahre Natur dieser Geschäfte und deren Folgen im Unklaren gelassen  ++ Zweitens wird aus einem provisionsfreien Bestand, der beim Weggang eines Handelsvertreters dadurch entsteht, dass solche Bestände erst einmal vom Alt-Versicherer im sogenannten Direktbestand geführt wird, auf einmal ein courtagepflichtiger Bestand zu Gunsten des neuen Maklerpools. Dies resultiert aus der Vorlage der Maklervollmacht beim Versicherer zu handelsüblichen Courtagesätzen. Nach unseren Recherchen lautet die Vollmacht immer auf den Maklerpool, nie auf den Handelsvertreter. Ein Versicherungsvertreter, also eine Agentur (sog. 84er nach HGB), ist verpflichtet, für seinen Dienstherrn, den Prinzipal, ständig Geschäftsabschlüsse zwischen Versicherungskunden und dem Prinzipal zu besorgen. Ein Versicherungsmakler nach § 59 Abs. 3 VVG wiederum steht im Lager des Versicherungskunden.

Diametraler können sich die Anforderungen, die der zur Baloise gewechselte Agenturist zu erfüllen hat, nicht gegenüberstehen: Denn als Agenturist ist er allein seinem Dienstherrn verpflichtet, diesem also möglichst viele werthaltige Vertragsbeziehungen zu generieren. Gleichwohl soll er an einen Maklerpool vermitteln. Beim Kunden geriert er sich plötzlich als Versicherungsmakler. Als solcher ist er aber allein dem Versicherungsnehmer verpflichtet. Er steht als solcher im Lager des Kunden. Wie die Baloise diesen Spagat gelöst sehen will, dazu entnehmen wir dem Konzeptpapier kein müdes Wörtchen.

Nach unseren Unterlagen sind all jene Agenturen betroffen, die extra in einen sog. "Exklusiv"-Vertrieb eingeordnet wurden. Dies betrifft nach unseren Informationen meist neue, meistens junge Agenturisten. Auf 'k-mi'-Nachfrage kennt Dr. Grabmaier und niemand bei JDC das Konzept. Baloise meint, dass dieses nie in die Umsetzung gegangen ist. Glauben Dr. Schiltknecht, Dr. Grabmaier und Kollegen etwa auch noch an den Weihnachtsmann?

'k-mi'-Fazit: Das Umdeckerkonzept 2.1.a der Baloise ist Dynamit für den börsennotierten Schweizer Versicherer und den börsennotierten Pool JDC, sollte es den Konzeptstatus verlassen haben. Daran zu zweifeln, fällt uns schwer, wie weitere Recherchen noch zeigen werden. Nicht nur die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin dürfte interessiert unserer weiteren Aufklärungsarbeit entgegenblicken!

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