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Bonnfinanz: Urteilsflut lässt es bei der Zurich-Tochter krachen!

Zum Jahresende scheidet Michael Rentmeister, Vorstandschef der Bonnfinanz, nach dann erreichten fünf Jahren aus dem Unternehmen aus. Für seine weitere berufliche Laufbahn gibt ihm Eduard Thometzek, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland als Muttergesellschaft des Strukturvertriebs, noch einige blumige Worte mit auf den Weg: "Michael Rentmeister hat in seiner Funktion die strategische Neuausrichtung der Bonnfinanz AG erfolgreich umgesetzt und die Marktposition des Unternehmens durch ertragreiches Wachstum deutlich gestärkt."

Das Fazit seiner 'Erfolge' könnte man auch unverblümt wie folgt formulieren: An den eigenen definierten Zielen ist Rentmeister grandios gescheitert! Auf seiner ersten Vertriebsveranstaltung zum Jahresauftakt 2006 formulierte er noch als Ziel, die Bofi-Truppe zukünftig auf 4.000 Vermittler zu erhöhen. Nach Unternehmensangaben dümpelt heute die Vertriebsmannschaft bei rd. 1.100 Beratern. So viele, besser so wenige, wie zu Beginn der 'Rentmeister-Ära'. Man bedenke, daß der Bofi bspw. im Jahr 1994 über 2.500 Vermittler angehörten und sie damals unter Strukturvertrieben noch als Benchmark galt. Auch die Aussage von Thometzek zum erreichten Wachstum und der gestärkten Marktposition ist Kokolores, wenn man die jüngsten Zahlen mit denen aus der Vor-Rentmeister-Zahl vergleicht. Die Bofi-Provisionserlöse sanken in 2010 gegenüber dem Vorjahr um 2,2 % auf 70,9 Mio. €, während sie bei Dienstantritt noch bei rd. 85 Mio. € lagen (2005). Ganz zu schweigen von den tatsächlich vorgegebenen Zielen der Schweizer Zurich-Zentrale, die 'k-mi' seinerzeit vertraulich zugespielt bekam (vgl. 'k-mi' 01-02/06): Demnach sollte die Bofi bis 2008 ihre Provisionserlöse auf 150 Mio. € steigern! So explosiv die Stimmungslage beim Zurich-Töchterchen angesichts des Absturzes sein dürfte, obendrein holt nun auch noch die dunkle Vergangenheit die Vertriebsgesellschaft und somit die Zurich ein:

In 'k-mi' 45/07 hatten wir Ihnen eine große Übersicht der über die Bonnfinanz vermittelten Immobilien-Fonds aufgelistet, mit überwiegend Trostlos-Ergebnissen bei Medico-, Fundus- & sonstigen Beteiligungen, die im Lager der Bofi den Vermittlern als von der DGV Deutsche Gesellschaft für Vermögensberater mbH (eine Deutsche Herold-Tochter und damit auch inzwischen zur Zurich-Gruppe gehörend) geprüft und sodann dem Vertrieb freigegeben wurden. 'k-mi' geht davon aus, daß innerhalb der Bofi als wichtiges Prüfkriterium immer die Vertriebsprovisionen ganz oben gestanden haben könnte. In der Bofi-Historie der unrühmlichenTaten werden die beiden Görlich-Pleitefonds ITAG Immobilienfonds Müritz-Klinik und Ostsee-Klinik Dierhagen immer einen vorderen Platz einnehmen, bei denen die Bonnfinanz als Exklusivvertrieb seit 1996/1997 ihre hier eingesetzten Vermittler wie auch rd. 1.600 Kunden ins Verderben gezogen hat (vgl. 'k-mi' 17/2006) und nun die gerichtliche Quittung erntet. Zunächst zum Hintergrund:

In 'k-mi' 15/01 warfen wir dem Initiator Dr. Görlich schwerwiegende Prospektfehler bei diesen beiden Fonds vor. Dennoch wurden beide Gesellschaften, als die Projekte schon lichterloh brannten, auf starke Empfehlung der Bonnfinanz einem Sanierungskonzept in Form einer Kapitalerhöhung unterzogen. Abgenickt wurde alles von den Fondsbeiräten, die u.a. mit dem damaligen Bonnfinanz-Boss Reinhard Schutte, den Direktionsleitern Hans Rebhan und Helmut Wild sowie Ex-Bofi-Vorstand Ralf Sandbaumhüter besetzt waren, und die u. E. mehr auf die Konzernlinie bei ihren Entscheidungen geachtet haben. Und obwohl der geforderte Nachschuss durch die Gesellschafter knapp verfehlt wurde, zogen die Strippenzieher ihre Sterbehilfe-Politik bei den brennenden Fonds fort, trotz massiver Warnungen in 'k-mi' 39/01: "Aufgrund der präsentierten undurchsichtigen Sanierungszahlen können wir keine Empfehlung für eine Nachschussleistung geben."

Es kam schließlich, wie es leider kommen musste angesichts der wenig kompetenten Krisensteuerung: Die ITAG-Fonds steuerten in die Pleite. In einem 'k-mi' vorliegenden brisanten internen Papier v. 28.11.2005 merkte der damalige Bofi-Chef zum weiteren Vorgehen an, obwohl "nach uns vorliegenden Rechtsgutachten (…) gegen die Bonnfinanz keine Haftungsansprüche aus Prospektierung oder dem Verkauf geltend gemacht werden können", beteiligt sich die Gesellschaft kulanterweise am Schaden der Anleger unter der Bedingung: "25 % Zuschuss durch die Bonnfinanz AG ++10 % Eigenanteil durch Vertriebspartner". Übertroffen wurde dieses Spielchen durch folgende 'kundenkulante' Einschränkung: "Es wird kein Zuschuss gewährt an Kunden aus dem unbetreuten Bestand bzw. von ausgeschiedenen Vertriebspartnern." Unsere Empfehlung an Betroffene, um die es u. E. bei der Bofi längst nicht mehr ging, sondern wie aus einem damaligen O-Ton des Bofi-Vorstands an seine Vermittler zu entnehmen war ("Erhalt Ihrer Reputation vor Ort") nur um das Ansehen des Strukturvertriebes gegenüber potentiellen Neu-(Opfern) – sorry, Neu-Kunden meinen wir natürlich – war damals ('k-mi' 17/06), mögliche Haftungsansprüche für Geschädigte von versierten Juristen dringend prüfen zu lassen. Kein verkehrter Tipp, wie die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Anlageskandal zeigt:

Die Münchener Rechtsanwälte Heberlein, Mack-Pfeiffer & Kollegen/München haben vor folgenden Landgerichten in den zurückliegenden Wochen zahlreiche obsiegende Schadensersatz-Urteile, die jeweils noch nicht rechtskräftig sind, für Anleger gegen die Bonnfinanz erstritten: ++ Landgericht Kempten, Urteile vom 10.05.2011 (AZ.: 22 O 1850/10); 16.05.2011 (AZ.: 13 O 1677/10) und 18.05.2011 (AZ.: 11 O 1553/10) ++ Landgericht Coburg, Urteil vom 02.05.2011 (AZ.: 14 O 641/10) ++ Landgericht Hof, Urteil vom 19.07.2011 (AZ.: 11 O 562/10) sowie ++ Landgericht Landshut, Urteil vom 26.07.2011 (AZ.: 24 O 274/11). In dem der Entscheidung des Landgerichts Coburg zugrundeliegenden Fall räumte gar der als Zeuge befragte Vermittler ein, über Risiken der Kapitalanlage überhaupt nicht gesprochen zu haben. Die Empfehlung dieser Anlage als risikolose Alterssicherung hält das Gericht entsprechend für beratungsfehlerhaft.

In Bezug zur Kapitalerhöhung trug die Bonnfinanz gar vor, hieran nicht beteiligt gewesen zu sein. Hierzu hätte schon die Lektüre von 'k-mi' genügt, um dies zu widerlegen. Entsprechend stellt das Landgericht auch unmissverständlich fest: "Nach den auch insofern glaubhaften Angaben des Zeugen hat vielmehr die Beklagte ihren Mitarbeitern 'massivst' die Teilnahme an der Kapitalerhöhung empfohlen (…) Auf die mit der Kapitalerhöhung verbundenen Risiken, nämlich insbesondere darauf, dass zusätzlich zu dem bereits investierten Kapital möglicherweise auch noch das Kapital der Kapitalerhöhung verlorengeht, hat der Zeuge den Kläger nicht hingewiesen." Zur der den eigenen Vermittlern vorgegebenen Verkaufsstrategie gehörte es offenbar auch laut Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Landshut, zu sagen, das Produkt sei Deutsche Bank-geprüft (Anmerkung: Die Bonnfinanz gehörte damals über den Deutschen Herold zur Deutschen Bank) und der Klinik-Initiator Herr stünde mit einem privaten Vermögen in Höhe von 50 Mio. DM dahinter, was für die Anlage sicherheitserhöhend sei.

Das Landgericht Kempten stellte in seinen Entscheidungsgründen u. a. fest, dass die Bonnfinanz bei der ihr obliegenden sorgfältigen Analyse der Prospektangaben hätte erkenen können und müssen, "dass es sich bei den als 'Avale Bauzeit' in Höhe von 728.568 DM im Fall Müritz Klinik GbR und in Höhe von 1.150.000 DM im Fall der Ostseeklinik Dierhagen GbR bezeichneten Positionen jeweils um versteckte Sonderzuwendungen handeln musste." Demnach sei, so die Richter, der Anleger "gänzlich im Unklaren darüber gelassen, dass diese versteckten Sonderzuwendungen die Werthaltigkeit der von ihm erworbenen Immobilienbeteiligungen nachhaltig schmälern." – Wer als Geschädigter jetzt noch auf den Rechtsprechungszug aufspringen will, kämpft inzwischen allerdings gegen die verstrichene Zeit. "Definitiv verjährt werden derartige Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2011 sein, da dann die absolute 10jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB greift, da die Beteiligungen an diesem Fonds vor dem 01.01.2002 vermittelt wurden", so RA Ekkehart Heberlein.

'k-mi'-Fazit: Die hinter den eigenen Konzernerwartungen gebliebene Entwicklung bei der Bonnfinanz hängt nicht allein am (fehlenden) Geschick des scheidenden Bofi-Bosses, sondern hängt sehr eng auch mit den teils katastrophalen Produktempfehlungen der Vergangenheit zusammen, mit denen man sich keine zufriedenen Kunden wie auch Vermittler herangezogen hat. An der Zurich liegt es, hier gegenzusteuern. Bislang scheint ihr das allerdings noch nicht gelungen zu sein. 'k-mi' hakt deshalb beim Versicherer nach, ob und wie man sich zukünftig im Vertrieb neu aufstellen wird und ob man den Geschädigten nicht auf kulantem Wege entgegenkommen kann.

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