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publity: Laufende Marktmanipulationsuntersuchung der BaFin

Während die publity-Aktie – trotz zuletzt eifriger 'Stützungskäufe' mittels 'Director’s Dealings' – auf einem Kurs von zuletzt 10,50 bis 10,70 € verharrt und damit eine Jahresperformance von ca. - 70 % hinlegt, lief jüngst am 16.10. das Bezugsrecht für Aktionäre im Rahmen der Barkapitalerhöhung der publity AG über 3,781 Mio. € aus. Der Bezugspreis je neuer Aktie wurde auf 10,70 € festgesetzt. Na, wer da nicht zugegriffen hat! Gleichzeitig hat Thomas Oleks TO-Holding GmbH "die Zusage gegeben, dass sie im Rahmen der Barkapitalerhöhung sämtliche Neuen Aktien, soweit sie nicht von anderen Aktionären gezeichnet werden, im eigenen Namen zeichnen werde". Kann publity also bei der Kapitalerhöhung ein Debakel wie zuletzt bei der Wandelanleihe (vgl. 'k-mi' 20, 22, 23/18) vermeiden?

Die BaFin hat gegenüber 'kapital-markt intern' allerdings am 16.10.2018 bestätigt, dass es bei publity seitens der Aufsicht "eine laufende Marktmanipulationsuntersuchung im Zusammenhang mit dem Börsengang gibt". Nach unbestätigten Spekulationen zufolge soll auch das sang- und klanglose Ausscheiden von Frederick Mehlitz als CFO und KVG-Geschäftsleiter bei publity (vgl. 'k-mi' 36/18) u. a. vor dem Hintergrund der laufenden Marktmanipulationsuntersuchung erfolgt sein. Im aktuellen Wertpapierprospekt der publity zur Kapitalerhöhung vom 26.09.2018 finden sich interessanterweise keine konkreten Hinweise auf die laufende Untersuchung wegen Marktmanipulation. Der Prospekt enthält lediglich diffuse Andeutungen, dass "Untersuchungen durch Aufsichtsbehörden" zu Reputationsschäden für publity und damit zu weiteren negativen Konsequenzen führen können. 

Unabhängig davon sollten nicht nur (Alt-)Aktionäre, sondern auch publity-Vermittler einen Blick in den jüngsten Wertpapierprospekt zur Kapitalerhöhung werfen, u. a. in das Kapitel "Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten". Dort heißt es z.  B.: "Die Emittentin wird derzeit von einem ehemaligen Vertriebspartner auf Zahlung einer Vertriebsprovision in Höhe von insgesamt 47,1 Mio.  verklagt. Der Kläger behauptet, im Jahr 2009 eine mündliche Vertriebsvereinbarung mit der Emittentin geschlossen zu haben. Die Emittentin ist der Auffassung, dass eine Vereinbarung mit dem vom Kläger behaupteten Inhalt niemals zustande gekommen ist." U. a. aus letzterem Grund seien "keine Rückstellungen in der Höhe des Streitwertes gebildet worden". 'k-mi' kennt die Hintergründe des Falls: Nach unseren Informationen handelt es sich um einen ehemaligen Kiener K1-Vermittler, der sich auf angebliche Zusagen Oleks für den Vertrieb von publity-Fonds beruft. Ein Urteil soll noch im Oktober erfolgen. Auch wenn wir die Erfolgsaussichten der Klage nicht beurteilen können, hat der ehemalige Vermittler nach unseren Informationen immerhin Prozesskostenhilfe bekommen. 

Substantieller könnte aber ein weiterer Rechtsstreit begründet sein: "Zudem werden die Emittentin und die publity Investor GmbH neben anderen Parteien von Fondsanlegern im Wege einer Zahlungs- und Feststellungsklage auf Schadensersatz aus fehlgeschlagener Kapitalanlage verklagt. Der vorläufige Streitwert wird in der Klageschrift auf  2.917.200,00  beziffert. Die klagenden Anleger hatten sich an dem geschlossenen Fonds NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG beteiligt, in welchem die publity Investor GmbH Komplementär-Gesellschaft war und der nach Ansicht der klagenden Anleger von der Emittentin maßgeblich mitkonstruiert wurde. Begründet wird die Klage damit, die Fondsgesellschaft leide unter einem 'Konstruktionsmangel'aufgrund von Verstößen gegen das KAGB, worüber hätte aufgeklärt werden müssen." Auch hier kennt 'k-mi' die Hintergründe: Der Vorwurf der Klage lautet, dass der Fonds Nr. 3 noch nach der KAGB-Übergangsfrist ohne Erlaubnis vertrieben wurde. publity gibt sich zumindest oberflächlich gelassen und behauptet: "Die Emittentin vertritt dagegen die Auffassung, solche Konstruktionsmängel seien nicht gegeben." Den Ausgang dieses Verfahrens sehen wir aber als vollkommen offen an. Besonders perfide zudem in diesem Zusammenhang: In ihrem berüchtigten "Anschreiben Reinvestitionsverbot" hatte publity im Jahr 2016 die maue Performance der eigenen NPL-Fonds damit begründet, dass die Fonds aufgrund des KAGB nicht mehr wie vorgesehen nach dem 21.07.2013 reinvestieren durften. Bei dem strittigen Fonds NPL Portfolio Nr. 3 sollte laut Exposé jedoch "ab dem 01.12.2013 insgesamt 5.640.000 in den Erwerb geeigneter Kreditportfolios" investiert werden. Eine KVG-Erlaubnis hat publity aber erst seit 2014.

'k-mi'-Fazit: Unabhängig vom Ausgang der BaFin-Untersuchung wegen Marktmanipulation und möglichen Folgen sollten Investoren angesichts der von 'k-mi' aktuell dargestellten Schwächen und Ungereimtheiten bei den publity-AIF (vgl. 'k-mi' 33, 34/18) auch folgende aktuelle Risikohinweise des Kapitalerhöhungsprospektes zur Kenntnis und u. E. nicht auf die leichte Schulter nehmen: "Aufgrund der Tätigkeit der publity Unternehmensgruppe als Emittentin und Verwalterin von Alternativen Investmentfonds besteht zudem das generelle Risiko, dass Fondsanleger mit der Rendite der publity Fonds unzufrieden sind oder gar Verluste ihrer Anlage erleiden. Auch wenn es bislang lediglich vereinzelt zu Rechtsstreitigkeiten von Fondsanlegern mit der publity Unternehmensgruppe gekommen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Fondsanleger Klage gegen die publity Unternehmensgruppe erheben, z.B. aufgrund Prospekthaftung."

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