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Wie viel UDI-Millionen flossen in Stefan Kellers te und warum?

Die Insolvenz der te management GmbH ist die nächste Hiobsbotschaft für UDI-Investoren, die ohnehin schon genug geschädigt sind (vgl. 'k-mi' 23/21). Bezüglich der Mittelverwendung herrscht allerdings weiterhin Unklarheit bzw. stellt sich die Frage, wie viele Millionen für Immobilienprojekte aus UDI-Angeboten in diese Gesellschaft von Stefan Keller geflossen sind. Unsere Anfrage "Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Anlegergelder, der seitens der UDI-Emittenten an die te-Gruppe weitergereicht wurde und in welche Projekte und Projektgesellschaften aus dem te-Unternehmensverbund und in welcher Höhe wurden diese jeweils investiert?", beantwortete die von te beauftragte Agentur PIABO am 11.06.2021 wie folgt: "Wir müssen Sie leider bitten, sich direkt an die UDI zu wenden." Das haben wir auch gemacht: Gegenüber 'k-mi' erklärten Rainer Langnickel und Sven Moormann seitens UDI am 16.06.2021, dass ein "niedriger zweistelliger Millionenbetrag" geflossen ist bzw. weitergereicht wurde, und zwar nicht an Projektgesellschaften, sondern an die nun (in Eigenverwaltung) insolvente te management direkt. 

Laut Jahresabschluss 2019 hat die te management GmbH überwiegend kurzfristige Verbindlichkeiten von 51,576 Mio. €, die ca. 98 % der Bilanzsumme ausmachen. Ein erheblicher Teil davon dürften demnach Forderungen der UDI-Angebote UDI Immo Sprint FESTZINS I und II, te energy sprint I, UDI Energie FESTZINS 13 und 14 sein. Damit stellen sich auch einige Fragen zur prospektkonformen Mittelverwendung: Wurden die UDI-Gelder wirklich nicht direkt oder überwiegend in diverse Immobilien-Projektgesellschaften investiert, sondern hauptsächlich in die "Dachgesellschaft" te management, die sie dann ggf. weitergleitet hat? Dies würde ein gewaltiges Klumpenrisiko darstellen. Auch fragt sich, wie eine genaue Kostenkontrolle seitens UDI erfolgen und wie die Bonität der te management sowie die Zweckbindung der Darlehensausreichungen geprüft werden sollte. Im Prospekt des UDI Immo Sprint FESTZINS I sowie beim te energy sprint I werden die Anlageobjekte als "noch nicht feststehende Projektgesellschaften" ausgewiesen. Im Nachfolgefonds UDI Immo Sprint FESTZINS II sowie bei UDI Energie FESTZINS 13 und 14 ist die Rede davon, dass die "Investition in die Projektgesellschaften über die Gewährung von Nachrangdarlehen entweder direkt an Projektgesellschaften oder über deutsche, noch zu gründende zwischengeschaltete Gesellschaften erfolgt".

Aber ist die 2011 gegründete te management eine Projektgesellschaft oder eine noch zu gründende zwischengeschaltete Gesellschaft? Sollte wirklich ein Großteil der UDI-Millionen direkt an Kellers te management geflossen sein, bestehen u. E. demnach massive Zweifel an einer prospektkonformen Mittelverwendung. Auch die prospektgemäße Aufklärung über Interessenkonflikte dürfte löchrig sein, da Stefan Keller bei den meisten der vorgenannten Angebote maßgeblichen oder alleinigen Einfluss auf die Anlageentscheidungen hatte.  

'k-mi'-Fazit: Wurden die UDI-Millionen überwiegend gebündelt an die nun insolvente te managment weitergereicht und nicht – wie in den Prospekten vorgegeben – hauptsächlich an einzelne, voneinander unabhängige Projektgesellschaften? Faktisch hätte Stefan Keller dann über seine Funktion bei UDI in seine eigene Gesellschaft te management investiert und für UDI-Investoren ein großes Klumpenrisiko verursacht. Nach unserer Einschätzung wäre dies nicht – mit den ohnehin laschen – UDI-Anlagerichtlinien vereinbar. Es stellt sich somit wohl nicht nur für uns die Frage, ob die UDI-Investitionen in die insolvente te überhaupt eine Rechtsgrundlage hatten.

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