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Autark Invest: BaFin warnt vor ungültigem Prospekt

Bereits Anfang Februar wunderten wir uns, dass die BaFin der sog. Autark-Gruppe trotz diverser Umgereimtheiten "Mitte 2016 noch zwei Vermögensanlagen-Prospekte gestattet hatte" (vgl. 'k-mi' 05/17), während andere Anbieter bei der BaFin teilweise Extrarunden bis zu einem Jahr bei der Gestattung drehen. Es handelt sich dabei um die "Autark Capital Care und die Autark Invest, die seit Mitte 2016 mit gestattetem BaFin-Prospekt Geld einsammeln dürfen, bislang 5 Mio. €, wovon ca. 732.000 eingezahlt sein sollen", so unsere Bestandsaufnahme und Warnung in 'k-mi' 05/17, nachdem wir bereits zuvor in 'k-mi' 48/16 Vertrieben geraten haben, Abstand zu halten. Nun ist das Ganze wohl auch der BaFin zu mulmig geworden, denn die Aufsicht veröffentlicht in dieser Woche folgende Warnung: "Der BaFin liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Autark Invest GmbH, Olpe, öffentlich Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung 'Autark Invest 2016' anbietet. Der Verkaufsprospekt für das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlage ist jedoch nach § 8a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) nicht mehr gültig."  Der genannte Paragraph besagt nämlich, dass ein Verkaufsprospekt nur ein Jahr gültig bleibt, sofern kein Nachtrag er-folgt. Der uns vorliegende Prospekt der Autark Invest datiert vom August 2016. Sofern also kein Nachtrag erfolgte, verbrennen sich die Vermittler, die verwegen genug sind, das Autark-Konstrukt mit der Kneifzange anzufassen, auf jeden Fall die Finger.

'k-mi'-Fazit: Sofern die Autark-Geschichte für Anleger und Vermittler unschön ausgeht, drohen auch Kollateralschäden für die gesamte Branche. Verbraucherschützer werden die Gelegenheit nutzen, totale Vertriebsverbote zu fordern. Aber auch die BaFin wird sich fragen müssen, ob die Hürden bei der Emission von Vermögensanlagen für jeden Anbieter gleich hoch sind.

 

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