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Leonidas VII H2O: Das Jahr 2014 besiegelte das Fonds-Schicksal

Leonidas versendet aktuell "den Geschäftsbericht inkl. Jahresabschluss der Leonidas Associates VII H2OGmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2014" sowie Unterlagen für diverse schriftliche Beschlussfassungen. Auch Leonidas ist offenbar nicht entgangen, dass wir augenblicklich das Jahr 2019 schreiben! Denn zur Erklärung für die massiven Verzögerungen fügt man u. a. folgende sofort einleuchtenden Entschuldigungen an: "Der Steuerberaterwechsel und diverse Betriebsprüfungen (wir hatten im Juni 2016 informiert) sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftsprüfungen ab dem Jahr 2014 haben leider wesentlich zur enormen Verzögerung beigetragen. Jegliche Verzögerung ist mit der Finanzverwaltung abgesprochen. Es kam immer wieder zu personellen Engpässen, nicht zuletzt seitens der Finanzbehörde." Tapfer, wie sich der Anbieter, der sich offenbar für fähig hält, das Geld anderer Leute zu verwalten, an den gesetzlichen Vorschriften abarbeitet!

Wieso es aber eine schlechte Idee sein könnte, der Geschäftsführung für das Jahr 2014 Entlastung zu erteilen, ergibt sich indirekt aus dem Geschäftsbericht für das Jahr 2014, der ein Jahresergebnis von -18,3 Mio. € ausweist. Dort heißt es u. a.: "Im Jahr 2014 hat die Signina Capital AG der Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA empfohlen, die getätigten Investitionen in den Signina Capital Funds AgmV zu überführen. Dies ist dann auch zum 31.12.2014 nach rechtlicher Beratung erfolgt." Wie 'k-mi' bereits dargestellt hat, hätte dieser fatale Schritt, der nun offenbar nachträglich formal-juristisch 'geheilt' werden soll, u. E. gemäß Gesellschaftsvertrag nie ohne Gesellschaftervotum erfolgen dürfen (vgl. 'k-mi' 19/17, 24/18). Zudem richtete sich das Liechtensteiner Signina-Vehikel ausschließlich an "qualifizierte Anleger", was die Leonidas-Privatanleger i. d. R. nicht sind.

'k-mi'-Fazit: Vertriebe und Anleger des Leonidas VII H2O sollten bei den anstehenden Beschlussfassungen von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen, um die zu befürchtende Persilschein-Selbtsausstellung zu verhindern.

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