'k-mi' hat seit geraumer Zeit Anleger und Vertriebe präventiv vor vielen Holz- und Forst-Direktinvestments gewarnt: Prime Forestry Switzerland AG ('k-mi'-Warnung Frühjahr 2006, Konkurs/Liquidation ab Mitte 2006), LIGNUM Sachwert Edelholz AG ('k-mi'-Warnung Ende 2006, Insolvenz Mitte 2016), Olive Tree Farmers GmbH (ehemals Oliveda GmbH) und Olive Tree Invest S.L. ('k-mi'-Warnung Anfang 2014, BaFin-Anordnung zur Rückabwicklung von Angeboten 2018) sowie Sharewood Switzerland AG ('k-mi'-Warnung Mitte 2007, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen Mitte 2021, Konkurs und Liquidation Anfang 2022).
Seit 2010 warnt 'k-mi' auch vor der Life Forestry Switzerand AG (vgl. 'k-mi' 38/10, 51C/14), die weiterhin aktiv ist. Die BaFin hatte in der Vergangenheit mehrere öffentliche Angebote von Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen die Prospektpflicht untersagt, wobei die Anbieterin hiergegen teilweise noch Rechtsmittel eingelegt hat. In unserer Prospekt-Check-Beilage der letzten Woche besprachen wir das aktuelle Angebot von Life Forestry unter der Bezeichnung "Premium Wood – Land Lease 2022". Life Forestry beruft sich dabei als "ein Private Placement Angebot" auf eine Ausnahmeregelung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) zur Vermeidung der Prospektpflicht. Laut AGB werden maximal 20 Anteile angeboten. Inwiefern dies plausibel bzw. unproblematisch ist und alle weiteren Details, können Sie im 'k-mi'-PC 44/22 lesen.
Heute befassen wir uns mit einem Urteil des OLG Köln gegen Life Forestry: In einem von der Kanzlei Seimetz & Kollegen/Ottweiler geführten Gerichtsverfahren wurde die Life Forestry Switzerland AG vom LG Köln verurteilt, einem Käufer von Teakholzbäumen in Costa Rica sämtliche von ihm gezahlten Kaufpreise von insgesamt 77.128,07 € Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Rechte aus den mit der Life Forestry Switzerland AG abgeschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen zurückzuzahlen (Az. 21 O 345/20 vom 30.11.2021). Die Entscheidung wurde jüngst vom OLG Köln bestätigt (Az. 24 U 2/22 vom 22.09.2022).
Gegenüber 'k-mi' erklärt RA Klaus Seimetz hierzu: "Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Life Forestry Switzerland AG Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat. Allerdings gehen wir vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH davon aus, dass die Revision keine, bzw. allenfalls geringe Erfolgsaussichten hat." Worum geht es in den Kölner Entscheidungen? Zunächst haben die Gerichte für die Life Forestry-Verträge deutsche Gerichte zuständig und deutsches Recht für anwendbar erklärt. Soweit sich die Life Forestry Switzerland AG darauf berufen hatte, dass aufgrund einer entsprechenden Klausel in den Vertragsbedingungen bei einer Entscheidung über die Klage die Gerichte in der Schweiz zuständig seien, und schweizerisches Recht zur Anwendung kommen müsse, wurde dies vom Gericht unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften abgelehnt (vgl. dazu auch unsere Berichterstattung zu Sharewood Switzerland AG in 'k-mi' 45/21, 46/21 und 03/22).
Zu den Rechtsfolgen erläutert RA Seimetz: "Die Life Forestry Switzerland AG wurde wegen einer – nicht vorhandenen – Widerrufsbelehrung zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Nach unseren bisherigen Erfahrungen dürften die meisten Verträge ab 2007 bis etwa 2016 widerrufbar sein, soweit dort keine Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Ungeachtet dessen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen entsprechenden Widerruf vorliegen." Daneben, so RA Seimetz weiter, stehe auch eine Haftung wegen fehlendem Verkaufsprospekt nach § 21 Vermögensanlagengesetz im Raum: "In weiteren derzeit von uns bearbeiteten Verfahren sind aber auch Fälle bei Gericht anhängig, wo es um Ansprüche aus § 21 VermAnlG geht, weil keine von der BaFin gebilligten Prospekte existieren."
Bei der Frage, ob die Angebote von Life Forestry als Finanzinstrumente bzw. als Finanzdienstleistungen im Sinne von Art. 229 § 32 Abs. 4 S.1 EGBGB anzusehehen sind, äußert sich das OLG Köln auch dazu, ob die Angebote etwas mit 'Klimaschutz' zu tun haben: Soweit Life Forestry in dem Verfahren einwendet, so das OLG Köln, "dass ein Teil ihrer Kunden, die von ihr offerierten Verträge aus ökologischen Aspekten abschlossen, da sie sich für den Erhalt von Bäumen einsetzten und diese auch als Teil eines gesamtwirtschaftlichen Klimaschutzaspektes sähen, überzeugt dies in Anbetracht der vorliegenden Vertragsgestaltung nicht. Hier geht es ersichtlich allein um die wirtschaftliche Nutzung der Bäume als Rohstoff. Dies ergibt sich unzweifelhaft daraus, dass der Kunde die Beklagte nicht nur mit der Übereignung und Bewirtschaftung der Bäume, sondern zugleich mit dem Schlagen, Ernten und Verkaufen des Holzes beauftragt und die Eigentumsdauer an den Bäumen auf einen Zeitraum von 17 bzw. 14 Jahren beschränkt ist. Ein ernsthafter Beitrag zum Klimaschutz ist dies nicht.“
'k-mi'-Fazit: Vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Einzelfalls könnte gemäß der Urteile aus Köln bei einer ganzen Reihe von Life Forestry-Verträgen das Widerrufsrecht noch nicht verwirkt sein. Auch aus einem fehlenden Verkaufsprospekt trotz bestehender Prospektpflicht bei einem Angebot können Investoren Ansprüche ableiten. Zu beachten ist, dass die Urteile noch nicht rechtskräftig sind und Life Forestry sich juristisch gegen BaFin-Verfügungen wehrt. Unabhängig davon können Sie unserer Analyse im Prospekt-Check 44/22 entnehmen, dass bei einer Investition in Life Forestry-Angebote eine ganz Reihe von Zweifelsfragen zusammen kommen.