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Im Biogas-Nebel: UDI Gruppe wird zum Sanierungsfall

In dieser Woche musste die UDI Gruppe gleich vier Meldungen nach § 11a Vermögensanlagengesetz zum "Möglichen Ausfall von Forderungen" auf der Homepage der BaFin veröffentlichen. Betroffen sind die UDI-Produkte UDI Sprint Festzins IV sowie UDI Energie Festzins 10, 11 und 12. Somit liegen Tatsachen vor, die laut Gesetz geeignet sind, "die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen". Um welche konkreten Tatsachen es geht, und welche Projektgesellschaften im Einzelnen betroffen sind, darauf geht UDI in den Veröffentlichungen nicht detaillierter ein. Mehr oder weniger nebulös heißt es: "Die Vornahme von Zahlungen auf (...) Verbindlichkeiten kann nach den derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen einiger dieser Projektgesellschaften nicht aus Jahresüberschüssen oder sonstigem freien Vermögen gezahlt werden." Die entsprechende "Neubewertung der wirtschaftlichen Lage der Projektgesellschaften und die damit einhergehende Anpassung der Erwartung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Begleichung ausstehender Zins- und Rückzahlungen aus diesen Projektgesellschaften" erfolgte Anfang Juni 2019.

Spätestens jetzt tritt damit zu Tage, dass es sich um eine systematische Schieflage bei (laufenden) UDI-Produkten handelt. Bereits Mitte 2018 sowie Anfang 2019 wurde für drei Angebote, die von UDI initiiert und/oder vertrieben wurde, der "Mögliche Ausfall von Forderungen" gemäß § 11a Vermögensanlagengesetz auf der Homepage der BaFin angezeigt (vgl. 'k-mi' 25/18, 03/19). Der Grund der Schieflagen liegt nach 'k-mi'-Informationen überwiegend in nicht rentablen Biogas-Projekten, in die UDI investiert hat. Möglicherweise sind weitere Gesellschaften bzw. UDI-Angebote betroffen, die nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß § 11a VermAnlG unterliegen. Nach 'k-mi'-Informationen erwägt UDI u. a. ein Pooling der defizitären Anlagen bzw. Projektgesellschaften. Hier stellt sich die Frage, wie viel Spielraum und welche Optionen für die Sanierung überhaupt zur Verfügung stehen.

Besonders stringent berichtet der Anbieter u. E. aber nicht immer über die (Biogas-)Investitionen der betroffenen UDI-Vermögensanlagen. Im Jahresabschluss 2017 der UDI Sprint Festzins IV, die in "diverse Erneuerbare Energien-Projekte, schwerpunktmäßig in Biogaseinspeiseanlagen" investierte, wird zwar auf die Insolvenz einer Biogas-Projektgesellschaft Otzberg verwiesen (vgl. 'k-mi' 25/18), gleichzeitig wird aber beschwichtigend hinzugefügt: "Die Gesellschaft geht davon aus, dass durch die derzeit sehr gut laufenden Biogas-Einspeiseprojekte die Wertberichtigung auf die Darlehensforderungen gegen die insolvente UDI Biogas Otzberg Nieder-Klingen GmbH & Co. KG unter Umständen sogar kompensiert werden kann.“ Mit der erneuten Ausfall-Warnung dürften die Aussichten auf Kompensation allerdings der Vergangenheit angehören. Die Probleme resultieren damit nicht zuletzt aus der Investitionspolitik: Bspw. gemäß des Prospektes zum UDI Sprint Festzins IV sollte in "Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen und Wärmenetze in Deutschland und dem EU-Ausland sowie energiesparende Immobilien in Deutschland" investiert werden. Biogas-Investitionen dürften aber bei UDI im Widerspruch zu dieser prospektierten Anlagepolitik insgesamt deutlich übergewichtet sein: Laut einer UDI-Projektübersicht aus dem Jahr 2018 mit insgesamt 43 Projekten sind 21 hiervon Biogas/Biomasse-Anlagen, davon drei in Italien. Die restlichen Investitionen sind bis auf ein Immobilienprojekt 21 Photo-voltaik-Anlagen. Hiervon sind acht Solaranlagen in Italien und Spanien, die normalerweise ebenfalls nicht im Ruf stehen, Renditebringer zu sein. Auch in den Jahresabschlüssen 2017 der Emittenten der Angebote UDI Energie Festzins 10 und 11 heißt es bspw., dass "die Investition hauptsächlich in verschiedene Biogasverstromungs- und -einspeiseanlagen" erfolgte. Hier wird merkwürdigerweise ebenfalls von "derzeit sehr gut laufenden Biogas-Einspeiseprojekten" gesprochen.

'k-mi'-Fazit: Das Management von Biogas-Investitionen ist äußerst anspruchsvoll, u. a. die Substrat-Beschaffung sowie die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen durch die Düngemittelverordnung(en) sind Gift für jede langfristige Kalkulation. Offenbar war UDI diesen Herausforderungen nicht gewachsen. UDI-Neu-Eigner Stefan Keller muss nun sein Sanierungs-Know-how unter Beweis stellen. Gleichzeitig muss er u. E. allerdings bei UDI für Transparenz bei Mittelverwendung und Interessenkonflikten sorgen. Dem Nachtrags-Prospekt zum UDI Energie Festzins 13 entnehmen wir z. B., dass 3,35 Mio. € von der Investitionssumme i. H. v. 8,82 Mio. € noch im Juni 2018 in Kellers Gesellschaft te management GmbH flossen zum "Erwerb und Installation von Auf-Dach-Solaranlagen in Deutschland". Zu diesem Zeitpunkt war allerdings längst absehbar, dass das von te mit den MEP Werken praktizierte Investitions- und Geschäftsmodell in der bisherigen Form nicht mehr durchführbar war, was zur Schieflage der Angebote te Solar Sprint II und te Solar Sprint III führte, die über UDI vertrieben wurden (vgl. 'k-mi' 19/19). Hier besteht u. E. also weiterer Klärungsbedarf, auch um den ggf. entstehenden Eindruck auszuräumen, dass Mittel von UDI-Angeboten in verflochtenen (Projekt-)Gesellschaften gelandet sind, um dort Brände auszutreten.

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