Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

BaFin-Aufsicht: BMF-Entwurf fällt bei den Verbänden durch

Das BMF hat in dieser Woche auf seiner Homepage die Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Übertragung der Finanzanlagenvermittleraufsicht auf die BaFin veröffentlicht. Über die uns bis dahin vorliegenden neun Eingaben an das BMF, darunter auch die Stellungnahmen der von 'k-mi' koordinierten BMI/Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner hatten wir Sie bereits unterrichtet.

Von diesen neun uns vorab bekannt gewordenen Stellungnahmen lehnen acht das GroKo-Vorhaben vehement ab (vgl. 'k-mi' 03/2020, 04/2020)! Das Gesamtbild hat sich nun nach Veröffentlichung aller Eingaben an die BaFin nicht geändert: Von den insgesamt 23 Stellungnahmen an das BMF lehnen 18 den Entwurf überwiegend in Gänze ab oder verweisen kritisch auf eine damit verbundene Verschlechterung des Anlegerschutzes sowie deutlich höhere Kosten durch die BaFin-Aufsicht und -Umlage! Bemerkenswert ist insbesondere, dass sich auch größere Verbände und Organisationen wie BVI, DIHK, IDW, GDV und ZIA, die überwiegend gerade keine Vermittler-Interessen vertreten, klar gegen den GroKo-Plan aussprechen. 

Eindeutig positioniert sich bspw. der IDW/Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.: "Wir befürchten, dass das erklärte Ziel des Gesetzgebers in mehrfacher Hinsicht durch den vorgelegten RefE nicht erreicht und in Teilen sogar konterkariert werden könnte. Wir gehen insb. davon aus, dass der Verbraucherschutz durch eine Abkehr von dem Grundsatz der jährlichen Pflichtprüfung stark reduziert wird, da u. a. die mit einer jährlichen flächendeckenden Pflichtprüfung verbundene Präventivwirkung nicht mehr gegeben sein wird. Auch erwarten wir aus der Neuregelung nicht die intendierte Kostensenkung, sondern im Gegenteil erhöhten Regelungsaufwand für die Finanzanlagendienstleister, der durch den kostenintensiven Aufbau der erforderlichen Aufsichtsstrukturen und -kapazitäten einschließlich der notwendigen Prüfungskompetenz bei der BaFin ausgelöst werden würde. Zudem befürchten wir erhebliche Mehrbelastungen für Finanzanlagendienstleister, was ggf. kleinere Gewerbetreibende zu einem Rückzug vom Markt bewegen könnte."

Auch der BVI/Bundesverband Investment und Assetmanagement e. V. lässt bei seiner Ablehnung des Entwurfs nichts an Deutlichkeit vermissen: "Wir sehen die Übertragung (...) weiterhin kritisch. Sie führt zu einem möglicherweise erheblichen Kosten- und Bürokratieaufwand bei Vermittlern und Beratern gemäß den heutigen § 34f bzw. § 34h GewO, ohne im Gegenzug nennenswerte Vorteile zu bringen. Nach Aussage des Gesetzesentwurfs kann die organisatorische Zersplitterung der Aufsicht zu Lasten der Einheitlichkeit und der Qualität gehen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Annahme, für die weiterhin belastbare Informationen fehlen. Auch der Hinweis auf eine fachlich spezialisierte Behörde überzeugt nicht, denn für Zweifel an der notwendigen Expertise für die Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern bzw. Gewerbeämter besteht kein Anlass. Viele Finanzanlagenvermittler sind zudem auch als Versicherungsvermitter tätig. Dies dürfte u. a. zu Mehraufwand sowie zu erhöhten Kosten für diejenigen führen, die für beide Tätigkeiten eine Erlaubnis besitzen. Des Weiteren könnte dies dazu führen, dass Finanzanlagenvermittler, für die die Anlagevermittlung nur ein Baustein ihres Beratungsangebotes und damit nicht alleinige Ertragsquelle darstellt, diesen Geschäftsbereich aufgeben und sich auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten beschränken. Dies könnte auf die Produktvielfalt und damit die Qualität von Beratungen Einfluss haben. Letztlich steht dies der Forderung der Bundesregierung entgegen, die Vermögensbildung und private Vorsorge zu fördern."

Auch der ZIA/Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. nimmt kein Blatt vor den Mund: "Die Kosten, die mit der Zentralisierung einhergehen, und der zusätzliche Verwaltungsaufwand werden u. E. voraussichtlich dazu führen, dass etliche selbstständige Finanzanlagenvermittler in der bisherigen Art und Weise nicht mehr tätig sein können und infolgedessen ihre Tätigkeit aufgeben oder sich einer Vertriebsgesellschaft respektive einem Haftungsdach anschließen müssen. Eine Konzentration auf wenige große Vermittler und ein Mangel an Pluralität im Beratermarkt dürften sich insgesamt zu Lasten einer unabhängigen und individuellen Beratung von Anlegern auswirken (...) Ferner bezweifeln wir, dass die bisherige Aufteilung der Zuständigkeit für Finanzanlagenvermittler auf die Gewerbebehörden einerseits und die IHKen andererseits tatsächlich zu Lasten von Einheitlichkeit und Qualität der Aufsicht geht. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass die Übertragung der Zuständigkeit auf eine Bundesbehörde bei einer Anzahl von rund 38.000 Finanzanlagenvermittlern in Deutschland dazu führt, dass die Qualität der (konkreten) Beaufsichtigung unter der angestrebten Zentralisierung der Aufsicht leiden wird."

Zudem ist bemerkenswerterweise selbst die Phalanx der klassischen Banken-Lobby bei der Bewertung des Entwurfs gespalten. Der Verband der Privaten Bausparkassen e.V./Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen verweist z. B. auf die hohen Umlagekosten für 'kleinere' § 34f-Erlaubnisinhaber und die damit verbundenen Kollateralschäden für dezidierte AV- und Riester-Produkte: "Diese unverhältnismäßige Belastung könnte dazu führen, dass viele Bausparkassen- und Versicherungsvermittler die zusätzlich für die Vermittlung bestimmter zertifizierter Altersvorsorge-Produkte notwendige §34f GewO-Erlaubnis aus wirtschaftlichen Überlegungen zurückgeben würden, sodass insbesondere kundennutzenorientierte Beratungen durch diese Vermittler nicht mehr erfolgen könnten."

'k-mi'-Fazit: Die BMF-Verbandsanhörung zur sog. 'BaFin'-Aufsicht belegt eindrucksvoll, dass ein breites Bündnis aus Akteuren das GroKo-Vorhaben einmütig ablehnt. Damit ist auch klar, dass den wenigen Befürwortern des Entwurfs ein beliebtes Standard-Argument aus der Hand geschlagen wird, nämlich der lapidare Spruch: "Wenn Du einen Teich trocken legen willst, darfst Du nicht die Frösche fragen!"

Hier liegt die Sachlage aber ganz anders: Eben nicht nur 'Vermittlerverbände', sondern insbesondere kompetente und renommierte Stakeholder im Bereich Kapitalmarkt und Anlegerschutz lehnen den GroKo-Plan zur BaFin-Aufsicht mit sachlichen und fundierten Gründen ab!

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