Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

DIHK: "Eine qualitativ hochwertige Aufsicht ist sichergestellt"

Mit diesen klaren Worten befasst sich der DIHK in einer ausführlichen Stellungnahme mit dem gemeinsamen Eckpunktepapier des BMF, des BMJV sowie des BMWi zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin (vgl. 'k-mi' 30/19). Das Vorhaben der Groko-Regierung, den § 34f abzuschaffen, das aus einem unausgegorenen Last-Minute-Einschub im Koalitionsvertrag resultiert, um der Verbraucherschutzlobby ein Wahlgeschenk zu machen, wird vom DIHK feinsäuberlich zerpflückt. Wir geben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte aus der aktuellen DIHK-Stellungnahme wieder, die 'k-mi' exklusiv vorliegt:

 ++ Praxisferne der BaFin – vor allem widerspricht der DIHK der Fiktion einer 'besseren Aufsicht durch die BaFin': "Eine qualitativ hochwertige Aufsicht ist nach jetziger Rechtslage sichergestellt. Die IHKs verfügen über jahrelange Erfahrung in gewerberechtlichen Verfahren nach §§ 34d ff. GewO. Warum die BaFin eine größere Kompetenz bei Prüfung der formalen Erlaubnisvoraussetzungen haben soll, ist nicht nachvollziehbar. Bei einer Übertragung auf die BaFin wäre eine deutlich größere Praxisferne zu erwarten."   ++ Verlust von Synergieeffekten – die BaFin müsste, so der DIHK, eine große Anzahl neuer Mit-arbeiter (nach 'k-mi'-Infos werden ca. 300 veranschlagt) einstellen: "Warum dadurch ein Mehr an fachlicher Kompetenz zu erwarten ist als bei erfahrenen Mitarbeitern der IHKs, erschließt sich nicht. Die IHKs verfügen durch die Erfahrungen der letzten Jahre über ein weitreichendes Wissen. Dieses Know-how ergibt sich auch aus den ähnlichen gewerberechtlichen Verfahren nach §§ 34d und 34i GewO, so dass bestehende Synergieeffekte verloren gehen würden. Die IHKs sind darüber hinaus serviceorientierter Ansprechpartner für viele weitere Fragen, insbesondere im Rahmen der Existenzgründungsberatung. Es ist fraglich, ob die BaFin diesen Service leisten kann und will."

++ Keine fachliche Zersplitterung der Aufsicht im Status quo – insbesondere verweist der DIHK die u. a. im Koalitionsvertrag genannte einzige Begründung für die Aufsichtsübertragung auf die BaFin ins Reich der Legenden: "Eine fachliche Zersplitterung der Aufsicht ist zumindest in den Bundesländern, in denen die Aufsicht auf die IHKs übertragen wurde, nicht gegeben. Zum einen machen die gesetzlichen Regelungen genaue Vorgaben, zum anderen besteht ein regelmäßiger und enger fachlicher Austausch unter den IHKs. Sofern eine Zersplitterung der Aufsicht durch die unterschiedliche Zuständigkeit in den Bundesländern gesehen wird (Gewerbeämter/ IHKs), spricht dies für eine bundesweit einheitliche Übertragung auf die IHK."  ++ Schutzlücken einer BaFin-Aufsicht – die etablierten Schutzmechanismen für den Anlegerschutz würden durch die Übertragung eher geschwächt, so der DIHK: "Die Aufsicht durch die Vorlage jährlicher Prüfberichte hat sich bewährt, da auf Verstöße umgehend reagiert werden kann. Eine bloße risikoorientierte Prüfung durch die BaFin würde zu einem Weniger an Anlegerschutz führen, da Missstände unter Umständen erst nach mehreren Jahren auffallen würden. Die für Verbraucher bzw. Anleger wichtigste Erlaubnisvoraussetzung, eine bestehende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, wird von den IHKs durchgängig überwacht. Ein einmaliges Nachweisverfahren durch die BaFin und anschließende risikoorientierte Prüfung würde zu einer qualitativ geringeren Aufsicht führen und das Vermögen der Verbraucher gefährden."

++ Verdrängung kleiner Betriebe durch Umlagekosten – ebenso wie 'k-mi' sieht der DIHK die Kosten einer BaFin-Aufsicht als eines der Hauptprobleme, die letztlich dem Mittelstand und den Verbrauchern gleichermaßen schadet: "Die geplante Finanzierung der BaFin-Prüfungen durch eine Umlage wird aller Wahrscheinlichkeit nach zu höheren Kosten führen. Selbst wenn diese die Kosten einer Prüfung durch externe Dritte nicht überschreiten sollen, bleibt dabei unberücksichtigt, dass die Kosten schon heute stark variieren. Insoweit ist zu befürchten, dass kleine Vermittlerbetriebe die Kosten für große Strukturbetriebe mitfinanzieren müssen. Eine Verdrängung kleiner Betriebe aus dem Markt ist nicht unwahrscheinlich. Letztlich würden damit die Auswahlmöglichkeiten des Verbrauchers bzw. Anlegers eingeschränkt."  ++ BaFin-Aufsicht führt erst recht zur Zersplitterung: "Der überwiegende Anteil der Finanzanlagenvermittler ist zugleich im Besitz einer Erlaubnis nach § 34d oder § 34i GewO. Da die Erlaubnistatbestände überwiegend identische Nachweise erfordern, wäre der bürokratische Aufwand für die betroffenen Vermittler deutlich höher. Zudem würde eine Übertragung der Aufsicht auf die BaFin erst recht zu einer Zersplitterung der Aufsicht führen."

'k-mi'-Fazit: Dass der DIHK sich in der Frage der Übertragung der Finanzanlagenvermittleraufsicht auf die BaFin so eindeutig positioniert, begrüßen wir ausdrücklich. Aufgrund der föderalen Struktur des DIHK, in der viele Interessen auszugleichen sind, war dies in dieser Form nicht zwingend zu erwarten. Um so besser, dass 'k-mi', Mittelstand und alle Finanzanlagenvermittler einen wichtigen Mitstreiter gegen dieses unselige Vorhaben gefunden haben. Die sog. 'BaFin-Aufsicht' wurde von SPD und Verbraucherschützern seinerzeit als Alibi ersonnen, um mit billigen Mitteln eine angeblich verbraucherfreundliche (Symbol-) Politik vorzutäuschen, während sich die Bankenlobby im Hintergrund vor Freude über die Schützenhilfe im harten Verdrängungswettbewerb die Hände reibt. Insbesondere entlarvt der DIHK in der aktuellen Stellungnahme das Scheinargument, dass die jetzige Aufsicht zersplittert sei, was als Begründung der Maßnahme im Koalitionsvertrag herhalten muss. Wir haben die Hoffnung daher noch nicht aufgegeben, dass die wirtschaftspolitische Vernunft im politischen Berlin noch nicht völlig abhanden gekommen ist und u. a. diese Stellungnahme noch dem ein oder anderen Finanzpolitiker die Augen öffnen wird, dass der Koalitionsvertrag der Groko nicht die Offenbarung ist, die ohne Rücksicht auf Verluste umgesetzt werden muss.

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