Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

HUK-Coburg zieht keine weiteren Konsequenzen aus Werbespot-Skandal

In einer Pressemitteilung vom 03.11.2016 („GDV-Präsidiums-Mitgliedsunternehmen bedient üble Party-Vermittler-Klischees“) hatte der Brancheninformationsdienst auf Widersprüche zu GDV-Verhaltenskodex und Compliance hingewiesen, die personelle Folgen haben könnten. Doch von Konsequenzen aus dem Werbespot-Skandal will die HUK-Coburg nichts wissen. In einer Antwort an ‚versicherungstip’ bedauert sie, „dass der satirisch persiflierende Werbespot der HUK24 für Irritationen gesorgt hat“. Zur Entstehungsgeschichte erläutert der Versicherer: „Bevor derartige Werbemaßnahmen online gestellt werden, erfolgt stets eine rechtliche Bewertung, auch unter Einbeziehung externer Berater. Wettbewerbsverstöße konnten in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden. Anlehnende Werbemaßnahmen mit satirisch-persiflierendem Schwerpunkt fallen unter das Äußerungsrecht eines jeden Unternehmens und sind als solche rechtlich zulässige Werbeformen.“

Mit dieser Argumentation „verkennt die HUK-Coburg die eigentliche Problematik“, sagt ‚versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen unter Einbeziehung von Compliance und dem Verhaltenskodex des Versichererverbandes GDV. Aber den will die HUK-Coburg bei ihrem Werbevideo nicht betroffen sehen und verweist auf „die vor längerer Zeit schon umgesetzte Neufassung der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft“. Diese dokumentierten klar, dass „Verbandsregelungen aus kartellrechtlicher Sicht nicht zu einer Beschränkung des Wettbewerbs eingesetzt werden“ könnten. Daher müssten „rechtlich zulässige Werbeformen insoweit auch unter der Geltung der Regelungen des Verhaltenskodex Vertrieb zulässig sein und dürfen durch ihn nicht unzulässig beschränkt werden“. Doch die HUK-Coburg hat sich der freiwilligen Kodex-Selbstverpflichtung unterworfen und das Compliance-Management-System (CMS) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers testieren lassen. Nach diesen Bekenntnissen erwartet die HUK-Coburg von „allen Organen des Unternehmens“ ein „regelkonformes, wertebasiertes und integres Verhalten“.

Genau diese Verpflichtung zu einem  wertebasierte Verhalten sieht ‚versicherungstip‘ aber verletzt: „Die HUK24 will mit dem Video für sich werben und verunglimpft dazu andere Versicherungsgesellschaften und tausende seriös arbeitende Versicherungsvermittler. Mit der wettbewerbsrechtlichen Satire-Argumentation soll wohl davon abgelenkt werden, dass eigentlich Kodex und Compliance zur Anwendung kommen müssten.“ Für die HUK-Coburg ist „Compliance Chefsache“, doch auf Vorstandsebene bleibt man untätig. „Laut HUK-Coburg sollte der Werbespot ohnehin nur bis zum 04.11. gezeigt werden. Die einzige und geringfügige Konsequenz ist demnach, dass das verunglimpfende Werbevideo einen Tag früher als geplant vom Netz genommen wurde. Mit dem folgenlosen Verstoß gegen GDV-Verhaltenskodex und Compliance leistet die HUK-Coburg dem Ansinnen einen Bärendienst. Auch testierte Lippenbekenntnisse bleiben Lippenbekenntnisse. Damit verkommen diese Instrumentarien zu einem Deckmäntelchen“, kritisiert der Brancheninformationsdienst.

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