vt – Aktuelle Themen

Blitzumfrage zu dem aktuell geforderten gesetzlichen Provisionsdeckel

Auf dem Versicherungsmarkt können Versicherungsmakler oft unter mehreren Vergütungsmodellen wählen. Ob der Schwerpunkt auf die Abschlussvergütung gelegt wird, ob die AP zu Gunsten einer höheren laufenden Vergütung reduziert wird, vollständig auf BP umgestellt wird oder ein Nettotarif gewählt wird, an alternativen Vergütungsmodellen mangelt es nicht. Vor fünf Jahren haben sich mehrere Branchenverbände erfolgreich gegen das vom BMF geplante Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen gewehrt. Rechtsgutachten erbrachten, dass ein LV-Provisionsdeckel europarechts- und verfassungswidrig ist. Umso überraschender kommt der aktuelle Vorstoß des BDVM („Obwohl nur 87 (!) Mitglieder dafür sind: BDVM fordert gesetzlichen Provisionsdeckel“) einen gesetzlichen Provisionsdeckel von 25 Promille bei Versicherungsanlageprodukten zu fordern, auch wenn damit eine höhere laufende Vergütung einhergehen soll.

Wichtige Sachargumente gegen den schwerwiegenden ordnungspolitischen Eingriff waren vor 5 Jahren u. a. die  ++ Benachteiligung der Versicherungsmakler aufgrund anderer Einnahme- und Kostenstruktur als bspw. gebundene Vertreter  ++ mit der Schwächung des Berufsstandes der Versicherungsmakler gehen Nachteile für Verbraucher einher  ++ Markteintrittsbarriere für junge Versicherungsmakler, die noch keine Einnahmen aus Beständen haben. Greifen diese Sachargumente heute nicht mehr? Wie sehen Sie das?

Nutzen Sie direkt unsere Blitzumfrage unter https://de.surveymonkey.com/r/F3PDNYZ, teilen Sie uns Ihre Sichtweise mit!

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk