vt – Aktuelle Themen

BU-Umfrage: PremiumCircle-Boss Gorr kritisiert Verschwiegenheit – Branche moniert Unterstellungen

Im Bericht „Bei Corona-Spätfolgen droht Ablehnung durch Versicherer“ in der ‚vt‘-Ausgabe der Vorwoche informierten wir Sie über die Pressemitteilung „Berufsunfähigkeitsversicherung in der Corona-Pandemie: Weiterer Nebelflug ohne Orientierung“ der PremiumCircle Deutschland GmbH (PCD) zu den Ergebnissen einer Umfrage, an der sieben BU-Versicherer teilgenommen haben. Während ‚Welt am Sonntag‘ reißerisch berichtete, „Berufstätigen, die durch die Pandemie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, droht eine Leistungsverweigerung durch die Versicherer“, kritisierten wir u. a. pauschale Schlussfolgerungen auf dünner Datenbasis und speziell die PCD-Behauptung „das Risiko einer Leistungsablehnung ist durch COVID-19 teilweise deutlich erhöht“. Claus-Dieter Gorr, Geschäftsführender Gesellschafter PCD, legt uns seine Sichtweise dar:

„Das zentrale Anliegen der diesjährigen Erhebung im Rahmen unserer Qualitäts- und Transparenzinitiative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist, für Vermittler und Versicherte einen ersten Überblick darüber zu schaffen, wie die Versicherer im Antrags- und Leistungsprozess in der Blackbox BU mit Covid-19 umgehen. Der Umstand, dass generell immer weniger BU-Versicherer an Studien teilnehmen, lässt den Schluss zu, dass ein Großteil der Branche scheinbar lieber durch Verschwiegenheit auf die Sicherung der oft einseitig steuerbaren Geschäftsmodelle setzt, als darauf, mit verständlichen und verbindlichen Produkten die Attraktivität für Versicherte zu erhöhen. Die Verlierer sind in dem Fall die Vermittler und Versicherten, die nach dem Prinzip Glauben, Hoffen, Bangen agieren müssen. Wir können nur jedem empfehlen, Versicherer, die keine Transparenz leisten, zu meiden und diejenigen zu berücksichtigen, die Daten bereitstellen. Wenigstens das ist dann sicher.“  

Das zentrale Anliegen finden wir gut, was daraus gemacht wurde aber nicht. Es mag sein, dass es Versicherer gibt, die Transparenz scheuen. Es kann für Versicherer aber auch andere Gründe geben, bspw. an der Gorr-Umfrage nicht teilzunehmen. Wichtige Fragestellungen sind, welche Kritik sich aus der PCD-Umfrage ableiten lässt und ob die Datenbasis pauschale Aussagen zulässt. Wie betroffene Versicherer und zahlreiche BU-Experten das sehen, haben wir für Sie recherchiert – zunächst aber zu einer rechtlichen Einschätzung:

Corona und die Vorsatzklausel

Nur sieben von 59 angeschriebene Versicherer hatten an der BU-Umfrage teilgenommen, zudem hatte nach PCD-Angaben nur ein einziger alle Fragen beantwortet. Ein Ergebnis lautet, dass einer der Versicherer die Frage, ob die Reise in ein Covid-19-Risikogebiet bei einem daraus in der Folge durch eine Covid-19-Infektion mittelbar oder unmittelbar resultierenden Leistungsfall zu einer Leistungsablehnung führen kann, mit ‚Ja‘ beantwortete. Ist es vorstellbar, dass eine solche Ablehnung vor Gericht Bestand hat? „Ohne die entsprechenden Klauseln hier näher betrachtet zu haben, lehne ich mich vielleicht nicht allzu weit heraus, wenn ich das verneinen darf“, sagt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht Kathrin Pagel und beleuchtet ausführlich:

„Dass eine Reise in ein ‚Corona-Risikogebiet‘ zur Berufsunfähigkeit führen wird, dürfte für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer wohl nicht von vornherein gewollt sein. Die Infektion mit SARS-CoV-2 alleine ist aber noch keine dauerhafte Beeinträchtigung im Sinne einer Berufsunfähigkeit. Sicherlich besteht in einem solchen Fall ein erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Covid-19-Erreger. Darüber hinaus besteht wohl auch ein erhöhtes Risiko einer Erkrankung. Danach besteht wohl nach den bisher veröffentlichten mehr oder weniger wissenschaftlichen Erkenntnissen auch ein Risiko einer schweren Erkrankung. Und es besteht ebenso wohl in einigen Fällen das Risiko nach schwerer Erkrankung Langzeitschäden zu erleiden. Aber ob und inwieweit ein VN diese Risiken ‚billigend in Kauf nimmt‘, wenn er in ein Risikogebiet fährt, ist fraglich. Typischerweise wird wohl eher von grober Fahrlässigkeit im Sinne von ‚wird schon nicht‘ als von Vorsatz auszugehen sein. Also vorsätzliche Reise: ‚Ja‘, vorsätzlicher Dauerschaden: ‚Nein‘“. Ebenfalls unmissverständlich „Nein“ sagt auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth.

BU-Versicherer kritisieren pauschale PCD-Behauptungen

Eine Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit Corona fällt insbesondere bei Publikumsmedien auf fruchtbaren Boden. Umso undankbarer ist es für die sieben Teilnehmer, in der PCD-Presseinfo namentlich aufgeführt zu werden (Alte Leipziger, Barmenia, Canada Life, HDI, LV 1871, Sparkassen Versicherung, Volkswohl Bund). Kein Wunder, dass so mancher der zu Unrecht in den ‚Genuss‘ der negativen Berichterstattung gekommenen BU-Versicherer das so nicht stehen lassen will:

++ „Unser Verständnis von Antrags- und Leistungsprüfung hat bei der Beantwortung in einigen Punkten nicht mit den Fragestellungen von PCD übereingestimmt, weswegen eine vollständige Beantwortung nicht möglich gewesen ist“, erläutert Frank Lamsfuß, Vorstandsmitglied der Barmenia. „Für uns ist in der Risikoprüfung relevant, welche Folgen eine Erkrankung mit sich bringt und weniger die Ursache, in diesem Fall Covid-19. Wir prüfen also immer die individuelle Situation des Antragstellers. Denn eine pauschale Betrachtung ist – auch unter dem Gesichtspunkt einer Erkrankung mit Covid-19 – kein zielführender Weg, eine maßgeschneiderte BU-Absicherung mit Top-Bedingungen zu ermöglichen. Vielmehr ist die individuelle Prüfung der richtige Weg ‚Einfach.Menschlich‘ zu agieren, denn die BU ist und bleibt ein existenziell wichtiger Versicherungsschutz. Hier sind auch Makler in der Pflicht, leistungsorientiert zu beraten. In jedem Fall können sich Barmenia-Kunden im Leistungsfall auf unseren BU-Schutz verlassen. Da macht Covid-19 keinen Unterschied.“

++ „Den Teilnehmern der Untersuchung wird darin Intransparenz vorgeworfen, die einzelnen Kritikpunkte werden den BU-Versicherern aber nicht konkret zugeordnet“, kritisiert Canada Life. „Für die Canada Life-BU gilt grundsätzlich: Eine Erkrankung am Covid 19-Virus ist kein Ausschlusskriterium für einen Leistungsanspruch.“

++ Sandra John, Leiterin Risiko- und Leistungsprüfung der LV 1871, stellt zur Prüfung im Leistungsfall klar: „Covid-19 erhöht das Risiko einer Leistungsablehnung definitiv nicht.“

++ Der Volkswohl Bund erläutert: „Wird ein Versicherter berufsunfähig, so zahlen wir ihm selbstverständlich auch dann in vollem Umfang Leistungen aus, wenn er durch eine Covid 19-Erkrankung berufsunfähig geworden ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob er sich zuvor in einem Covid 19-Risikogebiet aufgehalten hat. Berufsunfähig ist berufsunfähig! Auch bei der Antragsprüfung erfragen wir weder den Impfstatus des Kunden noch erkundigen wir uns nach Aufenthalten in Risikogebieten oder ermitteln Quarantäne-Zeiten. Entsprechend haben wir uns auch gegenüber PremiumCircle geäußert. Wir finden es sehr ärgerlich, dass der Eindruck entstanden ist, eine oder mehrere der veröffentlichten Unterstellungen, die wir leider lesen mussten, könnten auf den Volkswohl Bund zutreffen. Traurig ist, dass viele Medien die pauschalisierenden und irreführenden Aussagen von PremiumCircle einfach abgeschrieben und nicht kritisch hinterfragt haben. So wird Misstrauen gesät gegenüber einem Versicherungsschutz, den die Menschen in diesen Zeiten eigentlich umso dringender benötigen.“ Damit gehen wir nahtlos über zur Kritik von Versicherungsmaklern und BU-Experten:

ZFF und BU-Experten im Schlagabtausch mit PCD

Der Interessenverein ZFF – Zukunft für Finanzberatung e.V. gab am 06.05. die öffentliche Stellungnahme „Klarstellung zu Falschaussagen über das Absicherungsniveau von Berufsunfähigkeitsversicherungen“ heraus und sieht „augenscheinlich populistische Schlüsse aus unzureichender Datenlage“. Unterzeichner sind diverse BU-Experten/Versicherungsmakler (u. a. Tobias und Stefan Bierl, Patrick Hamacher, Sven Hennig, Stephan Kaiser, Guido Lehberg und Philip Wenzel) sowie Versicherer und die Pools BCA und Maxpool, alle Unterzeichner können Sie der ZFF-Stellungnahme entnehmen.

„PremiumCircle trifft erneut wunden Punkt in der Berufsunfähigkeitsversicherung“, kontert PCD am Folgetag. Die Reaktion zeige, „dass offenbar breitflächiger Informations- und Qualifizierungsbedarf auf Ebene einiger Vermittler besteht“.

Dazu sagt Christian Schwalb, Geschäftsführer SCALA Finanzgruppe, zugleich 1. Vorsitzender der ZFF: „Die Stellungnahme der PCD ändert nichts an der Bewertung der als ‚Studie‘ bezeichneten Informationssammlung durch den ZFF e.V., welche wir ausdrücklich unterstützen. Der Umfang der zugrundeliegenden Daten lässt aus unserer Sicht keine repräsentativen Schlüsse für den Gesamtmarkt der BU-Versicherer zu, wenn lediglich ein Versicherer von 59 befragten Unternehmen den vorgelegten Erhebungsbogen vollumfänglich beantwortet hat.“

‚vt‘-Fazit: Für Versicherungsmakler und Kunden ist Transparenz und Kritik an der Antrags- und Leistungspraxis sich fehlverhaltender BU-Versicherer wichtig und richtig. Pauschale Behauptungen helfen aber nicht. Was PCD aus der Umfrage machte, mit der Pressemitteilung („Das Risiko einer Leistungsablehnung ist durch Covid-19 teilweise deutlich erhöht.“) reißerische Artikel anheizte und wie das Investigativteam der ‚Welt am Sonntag‘ zur Umfrage ‚recherchierte‘ und berichtete, sorgt für berechtigte Kritik. Nutzen Sie unsere gute und umfassende Recherche zum Thema zur Aufklärung irritierter Kunden sowie Verbraucher, die überlegen eine BU abzuschließen.

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungsschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk