Viele Vermittlerverbände haben ihre Stellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung zum Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz), das das BMF Ende September als Referentenentwurf vorgelegt hatte (vgl. ‚vt‘ 40/24), eingereicht. Über zentrale
Punkte wichtiger Lobby-Akteure informierten wir Sie in der Vorwoche (vgl. ‚vt‘ 43/24: pAV-Reformgesetz beinhaltet Provisionseingriffs-Gefahr durch BMF-Ermächtigung).
Die BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler kritisiert die im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geplante weitreichende Ermächtigung des BMF, „durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträge nähere Bestimmungen über zulässige Kostenarten und Kostenformen” zu erlassen. Die BFV warnt, dass damit „ideologisch geprägte Vergütungseingriffe nicht ausgeschlossen sind“.
Das bekräftigt MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU), Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, im Gespräch mit der ‚vt‘-Redaktion: „Die Gefahr eines Provisionsverbotes durch die Hintertür mittels Umgehung des Parlamentes durch Ermächtigung einer Rechtsverordnung ist durchaus gegeben. Hier müssen wir im parlamentarischen Verfahren wachsam sein. Da der Referentenentwurf
allerdings noch nicht mit den anderen Ressorts abgestimmt ist, könnte dies auch Teil eines ‚Kuhhandels‘ innerhalb der Ampel sein, die anderen Ressorts, vor allem die Grünen, zur Zustimmung zu bewegen.“ Der Hinweis des Unions-Finanzexperten auf die fehlende Ressortabstimmung untermauert den ‚vt‘-Hinweis, dass auch das pAV-Reformgesetz „noch lange nicht in trockenen Tüchern“ ist.
‚vt‘-Fazit: Einige berechtigte Kritikpunkte und konstruktive Optimierungsvorschläge stellen die vielen positiven und dringend notwendigen Reformvorschläge nicht in Abrede. Die BFV betont in ihrer Stellungnahme, dass „Beratung, Vermittlung und Betreuung durch qualifizierte Versicherungsmakler und Finanzberater nicht nur Kosten“ verursachen, sondern „insbesondere einen hohen Wert für den Verbraucher“ haben. Das sollte das BMF im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen und zudem auf eine Ermächtigung mit – je nach federführender Partei im BMF – katastrophalen Auswirkungen verzichten.
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