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Courtagekürzung laut IGVM um bis zu 20 % – Qualitypool vermeidet Dialog

In der Vorwoche hat Qualitypool GmbH (QP)/Lübeck sein neues Vermittlerportal Smart Cockpit scharf geschaltet. Weiterhin umstritten sind aber diverse Regelungen, die der neue Kooperationsvertrag enthält. Dem aber müssen Vermittler, die die neue Plattform nutzen wollen, um Neugeschäft einreichen zu können, zustimmen. Einen Kooperationsvertrag, der so manchen Pferdefuß für Versicherungsmakler beinhaltet (vgl. ‚vt‘ 27/25; https://tinyurl.com/bzvdt5wf). In einem ‚Offenen Brief‘ an die Geschäftsführerin Andrea Föllmer und Geschäftsführer Antonio Skoro hatte die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) am 27.06 sechs kritische Regelungen identifiziert, die so nicht hinnehmbar seien und die „klare Empfehlung“ ausgesprochen, dass Versicherungsmakler dem Kooperationsvertrag in der vorliegenden Form „NICHT zustimmen!“ sollten. Hinsichtlich der kritischen Vertragsregelungen zeigte sich Qualitypool aber nicht gesprächsbereit, berichteten wir vor drei Wochen (vgl. ‚vt‘ 28/25; https://tinyurl.com/2nrbf737). Hat sich daran, vor allem, nachdem das Portal nun freigeschaltet ist, etwas geändert? Auf unsere Anfrage an Bastian Zink, 2. Stv. Vorsitzender IGVM, weist der Berufsverband auf Äußerungen von Qualitypool gegenüber anderen Medien hin. Während dort betont werde, dass „ein Dialog stattfinde, liegt uns als Berufsverband bis heute kein Gesprächsangebot und keine direkte inhaltliche Reaktion auf unseren offenen Brief vor – obwohl wir diesen vor der Veröffentlichung übermittelt haben“, betont die IGVM und kritisiert: „Öffentlichkeitswirksam Distanz zur Kritik zu zeigen, aber den direkten Dialog mit einem Vertreter von über 300 unabhängigen Maklern zu vermeiden, wirkt auf uns wenig konstruktiv und nicht partnerschaftlich.“

Nun zählt die IGVM mit rund 300 Mitgliedern nicht zu den großen Berufsverbänden, gilt aber unter qualitätsorientierten KMU-Versicherungsmaklern als gut vernetzt. Daher verwundert es, warum Föllmer demnach bisher keine Zeit gefunden hat, sich mit dem IGVM-Vorstand an einen ‚runden‘ Tisch zu setzen. Oder sind die Kritikpunkte der IGVM berechtigt, aber die 100%-Tochter der Hypoport SE will oder muss aus geschäftspolitischen Überlegungen an den Entscheidungen festhalten? Beleuchten wir in dem Zusammenhang ergänzend auch die Courtage-Thematik. Qualitypool spreche von „viel positiver Resonanz“ seitens der Geschäftspartner und „teilweise verbesserten Courtagesätzen“, sagt die IGVM und verweist auf eigene Recherchen:

„Unsere eigene Stichprobe zeigt etwas anderes – nämlich, dass sich viele Courtagen reduziert haben.“ Dazu liefert der Berufsverband auch mehrere aktuelle Berechnungen, die einige satte Kürzungen zu Tage fördern: Bei der Janitos Unfall, der DMB Rechtsschutz und der VHV PHV lagen die Courtagen bisher bei 25 % und sinken um 2,5 Prozentpunkte auf 22,5 %, womit alle drei Produkte um 10 % schlechter vergütet werden als zuvor. Noch krasser das Beispiel der Kfz-Police von Janitos: Hier sinkt die Vergütung von 8 % um 1,6 Prozentpunkte auf 6,4 %. „Das bedeutet: 20% weniger Vergütung für den Makler – für die gleiche Arbeit, den gleichen Kunden und das gleiche Haftungsrisiko“, erläutert die IGVM die maßgebliche Verschlechterung und ergänzt: „Wir haben das Thema bewusst nicht in den Vordergrund gestellt, weil es uns inhaltlich um strukturelle Risiken für Makler geht. Aber wenn man sich öffentlich für „Verbesserungen“ lobt, muss auch ehrlich differenziert werden.“ Die IGVM Kritikpunkte zu strukturellen Risiken für Versicherungsmakler, wie Besitzstandsverlust nach Kündigung und einseitiges Kürzungsrecht der Courtagen, haben wir in der ‚vt‘-Ausgabe vom 01.08. ausführlich beleuchtet (https://tinyurl.com/bzvdt5wf).

‚vt‘-Fazit: Obwohl Qualitypool seit über einem Monat die Kritikpunkte der IGVM auf dem Tisch hat, hat man dort die Gelegenheit zum ausführlichen Austausch mit dem Versicherungsmakler-Berufsverband bisher nicht ergriffen. Das könnte darauf hindeuten, dass die Hypoport-Tochter keinen Spielraum mitbringt zur Rücknahme von neuen Regelungen, die von der IGVM kritisiert werden. Am Ende das Tages entscheiden die bisherigen Geschäftspartner, die nicht selten durch die Übernahme der ASC Assekuranz-Service Center GmbH (ASC) mit Beständen bei Qualitypool gelandet sind, ob sie den Kooperationsvertrag unterschreiben oder die Bedenken der IGVM teilen und auf eine weitere Zusammenarbeit mit dem Lübecker Pool verzichten. Spätestens dann wird Qualitypool feststellen, ob die aktuelle Vorgehensweise die Richtige ist, um das Geschäftsmodell erfolgreich zu betreiben.

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