Das Bundeskabinett hat, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, in seiner 131. Sitzung am 24.02.2021 eine „Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD“ durchgewunken. Dabei handelt es sich um den Formulierungsentwurf vom federführenden BMF zur Regulierung der Restschuldversicherung (RSV), den wir Ihnen bereits vorgestellt hatten (vgl. ‚vt‘ 07/21). Damit räumt die GroKo erwartungsgemäß das äußerst kritikwürdige Banken-Thema RSV (vgl. ‚vt‘ 01/21) ab, ohne aktuellen Einfluss auf die Lebensversicherung.
Der LV-Provisionsdeckel ist damit zumindest für diese Legislaturperiode vom Tisch. Das ist erfreulich, und da wollen wir an zwei Meilensteine erinnern: ++ Der Eingriff in die Vergütung im LV-Bereich mit einem Provisionsdeckel ist laut Rechtsgutachten der Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig. Die Gutachten wurden auf Veranlassung der Vermittler-Berufsverbände AfW und VOTUM sowie der von ‚vt‘ koordinierten BFV (www.bfv-versicherungsmakler.de) erstellt (vgl. ‚vt‘ 07/19) – ein höchst erfolgreicher gemeinsamer Einsatz mehrerer Verbände.
++ Zur Erstellung des LVRG-Evaluierungsberichtes hat die BaFin im vierten Quartal 2017 bei Lebensversicherern deren AP-Zahlungen für das Neugeschäft in 2017 abgefragt. Die Zahlen wurden für eine Begründung eines LV-Provisionsdeckels instrumentalisiert. Doch die BFV entlarvte, dass + die Erhebungsvorgaben untauglich sind, um ein zutreffendes Bild über die Vergütungen der beim LVRG im Fokus stehenden Produkte mit Sparanteil zu liefern und + das BMF Erhebungsdaten der BaFin falsch interpretierte und eine Tabelle zu Vertriebswegen und Maximalprovisionen zu gravierenden Fehlinterpretationen in Öffentlichkeit und Politik führte (vgl. ‚vt‘ 36/19).
‚vt‘-Fazit: ++ Das Abräumen der gravierenden RSV-Problematik sehen wir mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Den Exzessen zu Lasten der Verbraucher muss ein Ende bereitet werden, und nachdem die RSV reguliert wird, ist die Gefahr vorbei, dass die LV erneut in das Fahrwasser einer gemeinsamen Regulierung gerät. Andererseits ist der RSV-Provisionsdeckel ein ordnungspolitischer Eingriff und Definitionen der AP sowie Anforderungen an Dienstleistungsvergütungen könnten zukünftig als Grundstein dienen, um die Regelungen dann doch noch auf LV und Schaden/Unfall zu erweitern.
++ Im Zusammenhang mit der RSV hat die FDP eine ‚Kleine Anfrage‘ an die Bundesregierung gestellt – mehr zu entlarvenden Antworten auf Seite 4 dieser Ausgabe.
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