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Warum Testsieger? Widerspruch zwischen DFV-AVB und Finanztest-Testkriterien

Die Deutsche Familienversicherung AG/Frankfurt hat für und mit dem DFV-ZahnSchutz Exklusiv einen namensgleichen Nachfolger auf den Markt gebracht. Der leistet bei der Implantatversorgung deutlich weniger (vgl. ‚vt’ 44/16). Wie kann es da sein, dass Finanztest dennoch die Bestnote bei zudem identischer Benotung vergibt? ‚versicherungstip’ hat Testkriterien und AVB unter die Lupe genommen und entlarvt einen Widerspruch: Während der namensgleiche Vorgängertarif bei Implantaten keine Beschränkung vorsah, ist beim neuen Tarif „die Anzahl der erstattungsfähigen Zahnimplantate unabhängig vom gewählten Tarif oder einem Tarifwechsel insgesamt begrenzt auf  ++ ein Implantat je Versicherungsjahr oder  ++ zwei Implantate in einem Versicherungsjahr, soweit im zurückliegenden Versicherungsjahr keine Leistungen für Zahnimplantate in Anspruch genommen wurden  ++ und insgesamt auf fünf Implantate pro Kiefer für die gesamte Vertragslaufzeit.“ So regelt es das Tarifblatt, auf das in den AVB hingewiesen wird. Gleichwohl vergibt Finanztest für die Implantatversorgung, die mit 15 % in die Gesamtwertung eingeht, wie bereits beim Test in Ausgabe 08/2014, die Bestnote ‚sehr gut‘. Könnten die Testkriterien das Rätsel lösen? Wir schauen bei Finanztest unter der Rubrik „So haben wir getestet“ nach und lesen: In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollen mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Ins­gesamt sollen über die gesamte Vertragslaufzeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden.“ Diese Mindestanforderungen werden u. E. aufgrund der bei der DFV gegebenen Restriktionen nicht erfüllt. Wir konfrontieren die DFV mit unserer Auffassung, dass die Implantatversorgung nicht nur verringert wurde, sondern sogar unter die Finanztest-Mindestforderungen rutscht. Ob und ggf. wodurch sieht die DFV die Finanztest-Mindestanforderungen dennoch als erfüllt an? Da wir keinerlei Einsicht in die Kriterien der Finanztest-Anforderungen haben, kommentieren wir Ihre untenstehenden Ausführungen nicht“, antworten die Frankfurter. Da wir die Mindestanforderungen in unserer Anfrage zitiert hatten und diese in der Finanztest-Ausgabe öffentlich nachlesbar sind, bekräftigt diese Antwort unsere Meinung, dass der DFV-Tarif die Finanztest-Messlatte reißt. Zudem erwartet die DFV, wie sie uns zugleich mitteilt, „eine Richtigstellung Ihrer Berichterstattung“. Wir hätten der DFV in der Ausgabe 43/16 vom 25.10.2016 den Testsieg abgesprochen. Das sehen wir nicht so und mithin auch keinen Grund für eine Richtigstellung. 

Wir haben auch Finanztest zum Zustandekommen des Testergebnisses befragt. Holger Rohde, wissenschaftlicher Leiter Versicherungen und Recht der Stiftung Warentest, bestätigt, „in der Tat hat sich der Tarif ‚DFV ZahnSchutz Exklusiv‘ im Leistungsbereich Implantate verschlechtert – die Anzahl der Implantate ist nun auf max. 5 Implantate je Kiefer während der gesamten Vertragslaufzeit beschränkt“. Diese Beschränkung führe aber „nicht zu einer Unterschreitung unserer Mindestanforderungen bezüglich der Gesamtzahl der erstattbaren Implantate“. Zunächst hatten wir das auch so gesehen, aber bei genauerer Durchleuchtung kommen wir zum Ergebnis, dass 2 x 5 zwar rechnerisch 1 x 10 ist, aber für den Versicherungsnehmer kann sich das ganz unterschiedlich auswirken. Wenn ein VN im Laufe der Vertragslaufzeit 10 Implantate benötigt, dann muss er nach Finanztest auch 10 erstattet bekommen. Bei der DFV greift aber eine für VN nachteilige Restriktion. Benötigt ein VN während der Vertragslaufzeit an einem Kiefer drei Implantate und an dem anderen 7, dann sind das zwar 10, aber ihm werden von der DFV dennoch nur 8 erstattet. Das ist bei den Finanztest-Mindestanforderungen so nicht vorgesehen, daher scheitert nach unserer Auffassung der DFV-Tarif in diesem Punkt an der Finanztest-Hürde.

Aber nicht nur in diesem Punkt: Finanztest erwartet alle fünf Jahre zwei Implantate, in den übrigen Jahren ein Implantat. An einem Zahlenstrahl dargestellt könnte das so aussehen, dass 2016, 2017, 2018 und 2019 je ein Implantat und 2020 zwei Implantate erstattet werden. Das aber geben die AVB der DFV u. E. nicht her, denn die würden 2016 bis 2020 jeweils immer nur ein Implantat erstatten, oder aber 2016, 2017 und 2018 je ein Implantat und 2020 zwei Implantate, aber nur dann, wenn 2019 kein Implantat anfiel. Für uns bedeutet das, die DFV hat auch hier eine Restriktion zu viel eingeführt. Rohde meint aber, unsere  Fallkonstellation führt nicht zu einer Unterschreitung. Wir fordern ja, dass alle fünf Jahre mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden. Diese Forderung wird von dem Tarif erfüllt.“ Der Finanztestler erkennt sogar eine Übererfüllung, „da alle zwei Jahre zwei Implantate gesetzt werden können. Weiter fordern wir, dass in den übrigen Jahren ein Implantat pro Jahr genügt. Auch diese Forderung wird erfüllt. Wir fordern nicht, dass innerhalb von fünf Jahren jedes Jahr eine Leistung erbracht werden muss. Vielleicht liegt hier Ihr Missverständnis unserer Mindestanforderungen. Unsere Mindestanforderung ist nämlich auch dann erfüllt, wenn 2016, 2017, 2018 und 2019 ein Implantat erstattet wurde und dann 2021 zwei erstattet würden.“ Offenbar sind, warum auch immer, die Finanztest-Mindestanforderungen dehnbar. Was Rohde uns hier als zulässig verkaufen will, bedeutet, dass erst im sechsten Jahr zwei Implantate erstattet werden müssen, obwohl Finanztest dies alle fünf Jahre erwartet. Auch diese Auslegung halten wir für falsch. Insbesondere bleiben wir dabei: Wenn (im Fall der Fälle und begrenzt auf die mindestens 10 Implantate) jedes Jahr ein Implantat ‚drin‘ sein muss und alle fünf Jahre zwei, dann ist die Restriktion der DFV, es gibt nur dann zwei Implantate, wenn im Vorjahr keins erstattet wurde, zu scharf um die Finanztest-Mindestforderung zu erfüllen.

vt‘-Fazit:  ++ Die Restriktionen der DFV führen dazu, dass in der Tendenz weniger erstattet wird. Das hilft der Kalkulation und begünstigt die Prämiengestaltung. Ein Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die ohne diese Einschränkungen arbeiten. Zugleich sind die Restriktionen nachteilig für VN. Warum Finanztest das ausblendet, ist uns unverständlich  ++ Die Werbemaschinerie läuft jedenfalls blendend. Obwohl der Testsieg erst in Heft 11/2016 veröffentlicht wurde, lagen auf der DKM bereits die DFV-Flyer mit Finanztest-Testsieger-Siegel aus  ++ Entsprechend des zum 01.07.2013 eingeführten Logo-Lizenzsystems der Stiftung Warentest werden je nach Nutzungsmodell bis zu 25.000 € (zzgl. MwSt.) fällig (vgl. ‚vt‘ 22/13). Eine Verbesserung für den Verbraucherschutz durch nachvollziehbarere Tests ist mit diesem lukrativen Geschäftsmodell aber nicht einhergegangen.

Weitere Enthüllungen:

Achtung Haftungsfalle für Versicherungsmakler: DFV-Zahnzusatztarif hat bei Implantaten kräftig abgespeckt

Wie sein namensgleicher Vorgänger in der Finanztest-Ausgabe 08/2014 schneidet der Zahnzusatz-Tarif DFV-ZahnSchutz Exklusiv der Deutschen Familienversicherung AG/Frankfurt in der aktuellen Ausgabe (11/2016) mit der identischen Bestnote ‚sehr gut (0,5)’ als Testsieger ab. Doch wie die ‚versicherungstip‘-Recherche erbringt, hat der neue Tarif eine gravierende Leistungsverschlechterung, die für Versicherungsmakler eine Haftungsfalle darstellt:

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