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Zurich steht mit Gesetz auf Kriegsfuß – Nachteil für Verbraucher und Makler (Teil 2)

Obwohl es rechtlicher Unfug ist, verlangen die Zurich Versicherungen Vollmachten, die nicht älter als 24 Monate sind. Das besagt eine interne Arbeitsanweisung, erfährt Versicherungsmakler Dirk Brüggenthies, Brüggenthies Versicherungsmakler GmbH & Co. KG/Bad Salzuflen, von der Zurich, die damit seinen Einsatz für den Mandanten ausbremst.

Die zur Aufklärung des für Versicherungsmakler und deren Kunden bedeutsamen Sachverhalts von ‚versicherungstip‘ gestellten Fragen beantwortet Zurich-Vertriebsvorstand Jawed Barna nicht. Auch wenn Zurich einmal mehr kneift, ein Fehlverhalten einzuräumen und insbesondere Maßnahmen darzulegen, mit denen die zukünftige Wiederholung des Fehlverhaltens ausgeschlossen wird, rudert sie im konkreten Fall nach der ‚vt‘-Intervention zurück und liefert Brüggenthies die angeforderten Unterlagen (vgl. ‚vt‘ 09/20).

Leider praktiziert(e) nicht nur die Zurich den rechtlichen Unfug des Verfallsdatums bei unbefristeten Vollmachten. Allein im vergangenen Jahr räumte ‚vt‘ mit rechtlichen Falschauslegungen zur ‚Haltbarkeit unbefristeter Vollmachten‘ bei  ++ ARAG („‚Rechtsschutz’-ARAG mit dem Recht auf Kriegsfuß“, vgl. ‚vt‘ 03/19)  ++ VHV („Bei der VHV ist eine frische Maklervollmacht bereits veraltet“, vgl. ‚vt‘ 08/19) und  ++ uniVersa Versicherungen („uniVersa: Rückweisung der Maklervollmacht aufgrund fehlender Aktualität“, vgl. ‚vt‘ 20/19) auf.

Damit Zurich die unsägliche Arbeitsanweisung einstampft, liefern wir hier noch weitere Erläuterungen von Rechtsexperten:

++ RAin Kathrin Pagel, Partnerin der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte/Hamburg: „Eine unbefristet erteilte Vollmacht erlischt nicht durch Zeitablauf, sondern ist jedenfalls so lange wirksam, bis sie widerrufen wird.“ (vgl. ‚vt‘ 27/16)  ++ Elisabeth Stiller, Leiterin Vertrieb beim GDV: „Grundsätzlich ist eine unbefristete Vollmacht gültig, bis sie widerrufen wird.“ (vgl. ‚vt‘ 11/19)  ++ RAin Michaela Ferling, Ferling Rechtsanwälte/München: „Hat der Kunde dem Versicherungsmakler eine Maklervollmacht unterzeichnet und legt dieser die Maklervollmacht bei dem oder den Versicherungsunternehmen vor, dürfen die Unternehmer vom Fortbestand der Bevollmächtigung ausgehen.“ (vgl. ‚vt‘ 22/19)  ++ RAin Angelika Römhild, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die (…) vertretene Ansicht, eine Vollmacht sei nach zwei Jahren verfallen oder verjährt, ist schlichtweg unhaltbar.“ (vgl. ‚vt‘ 23/19).

Die rechtlich unhaltbare Arbeitsanweisung zur Rückweisung einer Maklervollmacht aufgrund fehlender Aktualität ist aber nicht die einzige bedenkliche Arbeitsanweisung bei der Zurich. Versicherungsmaklerin Jutta Reh, REH Versicherungsmakler/Ehringshausen, und Versicherungsmakler Jochen Wingerter/Maikammer machten Bekanntschaft mit einer Anweisung, die es laut Zurich einerseits gar nicht gibt, dann aber doch wieder herangezogen wird und die Maklertätigkeit behindert.

So wurden telefonisch erbetene Auskünfte ohne Angabe der Agenturnummer trotz vorliegender Maklervollmacht verweigert. Ein Problem vor allem für Korrespondenzmakler, denn die benötigen keine Courtagezusage oder -vereinbarung und haben daher auch keine ‚Nummer‘ bei der Zurich (vgl. ‚vt‘ 38, 41 und 46/19). Das Problem mit bedenklichen oder sogar rechtlich unhaltbaren Arbeitsanweisungen beim deutschen Statthalter der Schweizer nimmt zu.

‚vt‘-Fazit: ++ Wenn die Zahl der unqualifizierten Arbeitsanweisungen der Zurich größer ist als die Zahl der kompetenten Mitarbeiter, dann sehen wir schwarz für die Zukunft des Schweizer Versicherers in Deutschland.

++ Wir raten Versicherungsmaklern aus Haftungsgründen zur Vorsicht bei der Zurich. Denn Nachteile für den VN aufgrund überlanger Bearbeitungszeiten, inkompetenter Sachbearbeiter oder womöglich vorsätzlicher Behinderung von Versicherungsmaklern können dem Sachwalter des Kunden auf die Füße fallen. Beugen Sie Haftungsgefahren durch entsprechende Maßnahmen vor. 

++ Dass die Zurich die erbetenen Unterlagen erst nach der ‚vt‘-Intervention lieferte, zeigt: Lassen Sie sich von solchen Versicherern nicht die Zeit für wichtige Beratungen klauen, legen Sie uns die Probleme auf den Tisch – wir haken bei den Versicherern nach.

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