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P&R stoppt Container-Vertrieb – Hintergründe unklar

Am gestrigen Mittwoch teilte der Container-Direktinvestment-Anbieter P&R seinem Vertrieb ohne weitere Begründung mit, dass „sich die Geschäftsleitung dazu entschlossen“ habe, „die laufenden Angebote 5005 (CIP) und 6005 (CLP) mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrieb zu nehmen und den Vertrieb der Produkte einzustellen“. Weiter hieß es vorerst nur: „Wir bitten Sie, ab sofort keine weiteren Verträge mehr abzuschließen. Weitere Informationen dazu folgen.“ P&R gehört zu den größten Anbietern im Sachwertbereich und hat in den letzten Jahrzehnten nach eigenen Angaben Container-Direktinvestments in Höhe von mehreren Milliarden € platziert.

Der überraschende Vertriebsstop steht ggf. in Zusammenhang damit, dass der Anbieter Ende Februar bzw. erst vor wenigen Tagen Zahlungsschwierigkeiten bei Mieten und Rückkaufzahlungen bei einen Teil seiner Angebote einräumen musste. Erst am 27. und 28. Februar 2018 teilte P&R seinem Vertrieb und den betroffenen Anlegern mit, dass sich bei wenigen Kunden die Auszahlung der Q.IV 2017 Miete sowie die Auszahlung von fälligen Rückkäufen mit Ablaufdatum 27. bis 30. Dezember 2017 verzögern“ werde. „Von der verspäteten Mietauszahlung ist jedoch nur ein kleiner Teil aus den ‚Altverträgen’ (LF, GC, CL) betroffen und damit nur ein geringer Prozentsatz unserer Kunden.“ Gleichzeitig gibt es nun auch erste Spekulationen darüber, dass eine aktuelle BaFin-Maßnahme hinter dem offenbar unfreiwilligen Vertriebsstop stehen könnte. Auf schriftliche sowie telefonische Anfrage von ‚k-mi’ wollte sich P&R zu keinem der vorgenannten Punkte äußern. Es wurde auf eine Stellungnahme verwiesen, die in den nächsten Tagen bzw. in der nächsten Woche folgen soll.

‚k-mi’-Fazit: ‚k-mi’ hatte vor Direktinvestment-Angeboten von P&R mehrfach wiederholt gewarnt, zuletzt in den Ausgaben 08 und 25/17. Neben der mangelnden Transparenz war für ‚k-mi’ die Frage entscheidend, wie unabhängig das Geschäftsmodell vom Neu-Platzierungsgeschäft ist. Zur Stunde ist daher noch unklar, ob der Vertriebsstop lediglich formale Gründe hat, oder ob bspw. die Finanzaufsicht BaFin im Rahmen ihrer neuen Anlegerschutzkompetenzen interveniert hat.

 

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