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Basler Versicherungen: 'k-mi' enthüllt geheimes Umdeckermodell - Fonds Finanz Maklerservice agiert mit Maklermandat

Das perfide System mit Vertragsumdeckungen der Basler Versicherungen hatte sich nach 'k-mi'-Recherchen in den zurückliegenden Wochen angedeutet und zunehmend verfestigt (vgl. 'k-mi' 11/18 und 17/18). Demnach wendet sich das Unternehmen an Agenturen mit Wechselwunsch und bietet diesen neben einem Agenturvertrag auch die Freigabe, um mit der Fonds Finanz Maklerservice GmbH eine Umdeckervereinbarung zu treffen. Nun liegen 'k-mi' weitere vertrauliche Informationen vor, wie der Versicherungskonzern im Markt bei seiner Umdeckung vorgeht und sich dabei der Fonds Finanz, Deutschlands umsatzstärkstem Pool – mit deren Wissen und Unterstützung bedient – aus unserer Sicht unter Verstoß gegen die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft. Letztere dienen u. a.  ++ der Förderung und Sicherstellung eines lauteren Geschäftsgebahrens  ++ dem Schutz der Verbraucher vor unlauterem Wettbewerbsverhalten und  ++ der Qualität der Vermittlung und Beratung. Die Basler Versicherung AG Direktion für Deutschland/Bad Homburg erkennt diese Wettbewerbsrichtlinien als Mitgliedsunternehmen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) an und gehört darüber hinaus zu den beigetretenen Unternehmen des Verhaltenskodex des GDV für den Vertrieb von Versicherungsprodukten. Doch was ist den Basler Versicherungen im Zusammenspiel mit der Fonds Finanz im Detail vorzuwerfen? Fonds Finanz-Chef Norbert Porazik äußerte sich in dem Zusammenhang in Branchenkreisen zu unseren ersten Umdecker-Enthüllungen mit der Aussage „Wir haben keine Verträge mit Basler-Agenturen“. 'k-mi' weiß hierzu inzwischen genügend Details, deren Lektüre wir dem FF-Chef deshalb sehr ans Herz legen möchten:

Die Basler Versicherungen füttert ihr Modell in der Weise, dass der Basler Agenturinhaber (Personengesellschaft) eine juristische Person als Gesellschafter Geschäftsführer gründet. Diese GmbH lässt sich als Makler registrieren. Alternativ sieht das Konzept vor, dass auch eine dritte Person, welche die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die Makler GmbH gründen kann. Die GmbH erhält sodann eine Courtagevereinbarung mit der Maklerplattform unter Zugrundelegung der Bestandsprovision analog eines AO-Vertrages, sofern die Provisionssätze dies hergeben. Die Abwicklung sieht vor, dass der Versicherer dem Vermittler ein Laptop mit Zugriff auf das Agenturportal zur Verfügung stellt. Das Maklermandat soll zukünftig über eine Plattform der Fonds Finanz eingerichtet werden. Bislang besteht seitens der Basler an dieser Stelle eine Zusammenarbeit mit dem Maklerpool-Konkurrenten Jung DMS & Cie. (JDC), „die zunächst unverändert bestehen“ bleiben soll. Aus einem Basler-Dokument, das 'k-mi' vorliegt, entnehmen wir hierzu Explosives: „In der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird klar über den Maklerauftrag abgegrenzt, welche Verträge mandatiert werden. Hier handelt es sich um alle Bestandsgeschäfte, daher um Verträge, die nicht direkt zur Basler umgedeckt werden. Alle direkt umdeckbaren Verträge dürfen im Maklermandat nicht erwähnt werden (Hinweis: Die Fonds Finanz hat z. B. ein solch differenziertes Maklermandat). Um zu ermessen, auf welchen Pfad sich hier der Versicherer begibt, richten wir unseren Blick auf den Allgemeinen Teil der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft:

In Nr. 11 'Verbot des Abschlusses von Vertreterverträgen mit Versicherungsmaklern' heißt es: „Die Verbindung der Tätigkeiten von Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter birgt die Gefahr von Interessenkonflikten und einer Täuschung der Versicherungsnehmer mit sich. Die Tätigkeiten sind deshalb ihrer Aufgabenstellung nach miteinander unvereinbar. Dieser Unvereinbarkeit widerspricht es, Vertreterverträge mit Versicherungsmaklern oder mit juristischen Personen oder Personenvereinigungen abzuschließen, auf die Versicherungsmakler – unmittelbar oder mittelbar – einen maßgeblichen Einfluss haben.“ Hintergrund ist der Schutzgedanke der Versicherungsnehmer, der sich in Nr. 25 Abs. 2, S. 1 (Anonymer Wettbewerb) widerspiegelt: „Vertreter müssen die Firma des von Ihnen vertretenen Versicherungsunternehmens nennen und sich jederzeit, z. B. durch einen Ausweis oder eine Visitenkarte, als Vertreter dieses Versicherungsunternehmens legitimieren können.“ Diese Schutzgedanken stellen die Basler Versicherungen geradezu auf den Kopf, wenn sie ihren Agenturinhabern, die im nächsten Moment auch den Maklerhut überziehen können, diktiert, welche Verträge genau in welcher Vermittler-Uniform abgeschlossen werden dürfen. Wie systematisch die Basler Versicherungen dabei vorgehen, zeigt die weitere Rezeptur, die ‚k-mi’ aus internen Unterlagen entnimmt: „Ersatz- und Änderungsgeschäfte sowie Nachversicherungen in den Sparten Leben- und Krankenversicherung des im Pool angebundenen Bestandes können – sofern eine Umdeckung zur Basler im Zuge der Neuordnung nicht möglich oder im Sinne der Wettbewerbsrichtlinien nicht erwünscht ist – über den Pool abgewickelt werden. Der Vermittler erhält eine Abrechnung zu diesen Verträgen direkt auf sein Konto. Es findet keine Verrechnung mit etwaigen Garantien der AO-Agenturen statt (rechtlich nicht möglich).“

Die Basler Versicherungen kreieren hier ein Vehikel, um nach Außen den Anschein zu erwecken, wonach ihre AO-Truppe sich konform der Wettbewerbsrichtlinien verhält. Tatsächlich schafft man jedoch ein System, um sich gerade an diese nicht zu halten. Mit welcher Gesinnung hier vorgegangen wird, finden wir im Basler-Papier: „Es wird empfohlen, die Betreuungsmandate bei JDC in Maklermandate umzuwandeln. Die Maklermandate sollten dosiert eingereicht werden. Fokus: Top Kunden zuerst.“ Dass es der Versicherung um keine Kundenberatung im eigentlichen Sinne mehr geht, sondern allein um Umdeckung, zeigt sich daran, dass die Vertragsbeziehung zwischen Basler Versicherungen und dem neu implementierten Makler, der zugleich als Agenturinhaber fungiert, zeitlich begrenzt ist: „Aktive Dauer auf Umdeckungsphase begrenzt. Courtagevereinbarung unbegrenzt.“ Dass es sich hier um keinen selbständigen Versicherungsmakler mit allen Rechten und Pflichten handeln kann, unterstreicht die Regelung in Bezug auf die Bestände: „Bei Renteneintritt Rückkauf der Bestände durch die Plattform. Keine Berücksichtigung im Ausgleichsanspruch.“ Damit tritt der Konflikt mit Nr. 48 (Unzulässigkeit der Ausspannung) der Wettbewerbsrichtlinien offen zu tage: „Eine Ausspannung liegt vor, wenn ein Versicherungsunternehmen oder der für das Unternehmen Handelnde in der Absicht, eine Versicherung abzuschließen oder zu vermitteln, vorsätzlich jemanden dazu veranlasst, ein anderwärts bestehendes Versicherungsverhältnis zu lösen. Da die Ausspannung in der Lebensversicherung für die versicherten Personen in der Regel mit Nachteilen verbunden ist, soll dies unterbleiben.“ Zugleich strapazieren die Basler Versicherungen mit ihrem Umdeckungskonzept den Verhaltenskodex des GDV, wonach dort u. a. unter 2. (Das Kundenbedürfnis steht im Mittelpunkt bei der Beratung und Vermittlung) und 6. (Bei Abwerbungen bzw. Umdeckungen von Versicherungsverträgen ist das Kundeninteresse zu beachten), aus unserer Sicht über jegliches Maß des Tolerierbaren hinaus. Denn mit einer bedarfsgerechten Beratung haben diese Vorgehensweisen aber auch so viel wie nichts zu tun. Da wird wohl u. E. das vertriebliche Interesse stärker gewichtet, als das  Handeln nach Lauterkeitsgesichtspunkten. Denn ein Versicherungsmakler ist der unabhängige Sachwalter seines Kunden, während der Versicherungsvertreter seinen Beruf für einen Versicherer – und damit in dessen Lager stehend – ausübt. Diese elementar wichtige Unterscheidung hebeln die Basler Versicherungen mit ihrem Umdeckermodell aus unserer Sicht faktisch und damit zum möglichen Nachteil des Kunden aus. Der Versicherungsnehmer läuft damit große Gefahr, selbst wenn oder gerade weil ihm ein Versicherungsmakler Made by Basler Versicherungen gegenübersitzt, Policen allein aus vertrieblichen Interessen aufgedrückt zu bekommen, ohne dabei die Hintergründe zu kennen, weshalb ihm das eine Mal ein Agenturinhaber, das andere Mal die gleiche Person als Versicherungsmakler bedient. Einer Bitte um Stellungnahme ist Dr. Jürg Schiltknecht, Vorstandsvorsitzender der Basler Sachversicherungs-AG und Basler Lebensversicherungs-AG, bis Redaktionsschluss gegenüber 'k-mi' nicht nachgekommen.

Unerklärlich ist für uns auch, weshalb FF-Chef Porazik nach Aufdeckung erster Enthüllungen in einer mit Branchenvertretern gespickten Runde in einer Art und Weise reagierte, als ob er von diesen Dingen rein gar nichts wüsste: „Sorry, ich ertrage es nicht, so viel Zeug zu lesen, da kann ich mich nicht weiter äußern. Als ich gelesen habe, dass wir bewusst die Vermittler nicht in die Policen drucken, musste ich aufhören zu lesen. Habs nicht ertragen, denn ein einziger Anruf bei einem beliebigen Versicherer hätte denen gezeigt, dass wir das seit Jahren versuchen umzusetzen und ganz aktuell ein Großprojekt läuft, um das jetzt endlich umzusetzen.“ Im Wissen, was wirklich im Hintergrund zwischen FF und Basler Versicherungen läuft, erscheinen diese Aussagen in einem neuen Licht. Alles deutet darauf hin, dass das Umdeckerkonzept der Basler Versicherungen frühzeitig über Poraziks Schreibtisch gelaufen ist, was uns aus gewöhnlich gut informierten Kreisen so auch bestätigt wurde. Entsprechend verstehen wir zwar, dass Porazik das Aufdecken des Paktierens mit der Basler nicht ertragen kann. Dass die FF jedoch angeblich seit Jahren auf Hochtouren nach einer Lösung arbeitet, um den Vermittlernamen auf die Police gedruckt zu bekommen, dürfte nur deshalb die Quadratur des Kreises sein, weil den Versicherern nicht offengelegt werden soll, welcher Vermittler tatsächlich hinter dem jeweiligen Abschluss steckt, um so nicht Gefahr zu laufen, dass Vertreter künftig einen Bogen um dieses Geschäftsmodell machen. Wie eng der Münchener Pool in diesem System steckt, beweist, dass die FF (neuen) Basler Agenturen Seminare anbietet, um diesen ihr differenziertes Maklermandat vorzuzeigen. 'k-mi' liegen Namen von Seminarteilnehmern vor. Auf 'k-mi'-Anfrage erhielten wir von den beiden FF-Chefs Porazik und Markus Kiener ebenfalls bis Redaktionsschluss zu diesen Geschäftsfeldern ebenfalls keine Reaktion.

'k-mi'-Fazit: Die Dimension der Vorgehensweise der Basler Versicherungen und des Pools Fonds Finanz nimmt immer größere und ungeheuerliche Dimensionen an. Die spannende Frage wird sein: Wie reagieren die Versicherer und Poolgesellschaften, denen Geschäft über ein perfides System abgeluchst wird? Und was unternimmt der GDV gegen den Versicherer, der sich offensichtlich keinen Deut an seine Versprechen und Verpflichtungen im Sinne eines fairen Wettbewerbs zu halten vermag. In diesem Skandal dürfte noch lange nicht das letzte Wort gesprochen sein. Und die Fonds Finanz sollte, ja müsste sich nun entscheiden, was sie eigentlich zukünftig noch sein will. Von einem reinrassigen Maklerpool kann hier jedenfalls keine Rede mehr sein, wie es der Firmenname verfälschend noch suggeriert.

 

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