Aktuelles

Dividenden ja oder nein? – Was gilt denn nun?

Auch wenn Kreditgenossenschaften ihren Mitgliedern deutlich mehr zu bieten haben als eine Finanzspritze in Form einer Dividende: Was momentan hierzu von Bankleitern gefordert wird, ist – mit Verlaub – ein Skandal. Da müssen sich zunächst einmal gestandene Vorstände per 'Order di Mufti' von Seiten der EZB ohne jedes Mitspracherecht gefallen lassen, dass ihnen Strafgelder abgenommen werden für sog. Über-Nacht-Einlagen. Und die Politik schaut zu und lässt Mario Draghi und fortan Christiane Lagarde ungebremst nach Belieben schalten und walten. Was naturgemäß zur Konsequenz hat, dass Institute aus betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit heraus dazu verdonnert werden, ihrerseits die Kunden dafür zu bestrafen, mit Geld Geld verdienen zu wollen. Und dann stürzt man diese Bankleiter beim Thema Dividende gleich noch in eine zweite Sinnkrise. Schlichtweg deshalb, weil man es nicht schafft, klare Ansagen zu machen.

Daher stellt 'Bi' die Frage:

Sind Dividenden auf das 2019er Jahresergebnis zulässig oder nicht?

Zunächst zur Historie: ++ Am 27. März 2020 gibt die EZB unmissverständlich die Empfehlung, "zumindest bis 1. Oktober 2020 keine Dividenden" auszuschütten und "von Kreditinstituten keine unwiderruflichen Verpflichtungen zur Dividendenausschüttung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020" einzugehen (vgl. 'Bi' 20/2020) ++ Bundesbank und BaFin (mit Schreiben vom 24. und 30. März) schließen sich unverzüglich dieser Empfehlung an ++ Im Schreiben vom 9. April an die Vorstände der Kreditgenossenschaften greifen für den BVR Marija Kolak und Gerhard Hofmann nach Abwägung von Für und Wider und erkennbar schweren Herzens diese 'No go'-Argumente auf und appellieren an den solidarischen Geist innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe ++ Am 16. April heißt es dann seitens der BaFin noch einmal eindringlich: "Wer aber entgegen allen Empfehlungen erlaubt, dass sein Institut in diesen schweren Zeiten Dividenden ausschüttet, der sollte sich fragen, ob er noch das volle Vertrauen der Bankenaufsicht verdient." ++ Diesen Appell ignorieren sowohl Apotheker- und Ärztebank/apoBank in ihrer Vertreterversammlung am 6. Mai wie bereits vorher, am 28. April, als auch die Volksbank Mittelhessen – was uns zumindest bei den Hessen angesichts der hohen Verantwortungs- und Vorbildfunktion innerhalb des BVR von VV Dr. Peter Hanker zugegebenermaßen bis ins Mark erschüttert  ++ Mit Schreiben vom 28. Juli revidiert der BVR dann unter Berufung auf neuerliche Gespräche mit der BaFin seine Ablehnung und gibt seinerseits die Dividendenauszahlung für 2019 frei. Begründend heißt es, zwar habe die ESBR und ihr folgend die EZB noch am 28. Juli 2020 entschieden, es dabei zu belassen, "bis zum 1. Januar 2021 ausnahmslos … auf die Ausschüttung von Dividenden ... zu verzichten". Dessen ungeachtet sei es dem BVR gelungen, so schreiben Kolak und Hofmann, "eine institutsindividuelle Betrachtung" vorzunehmen (vgl. 'Bi'-Homepage v. 30.7.2020) ++ am 4. August bekräftigt die BaFin unter direkter Bezugnahme auf die EZB noch einmal ihre gegenläufige Haltung, auf Dividendenbeschlüsse zu verzichten ++ Zumindest bei der MünchenerHyp (im Schreiben von Anfang August, ohne genaue Datumsangabe) und bei der DZ BANK (im Schreiben vom 4. August, u. a. an die Vorstände gerichtet, unter Hinweis auf die weiterhin klare Ablehnung der Aufsicht bezogen auf eine "differenzierte Behandlung hinsichtlich der Ausschüttungspolitik") verfängt dieser Appell.  

Angesichts dieser verworrenen Gemengelage hat 'Bi' sowohl beim BVR wie bei der BaFin noch einmal nachgefragt: ++ Der BVR-Pressesprecher antwortete am 6. August wie folgt: "Nach Ansicht der BaFin sollten Dividenden nur ausgeschüttet werden, wenn das jeweilige Institut über eine nachhaltig positive Ertragsprognose verfügt und die Kapitalsituation auch in einer anhaltenden Stressphase weiterhin ausreichende Puffer ausweist. Damit können unsere Banken Mitgliederdividenden ausschütten" ++ Die BaFin-Sprecherin antwortet uns am  13. August 2020: "Angesichts der anhaltenden Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen hat sich an der grundsätzlichen Einschätzung der Aufsicht hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden nichts geändert. Wir haben uns im März 2020 deutlich gegen Dividendenzahlungen in der Corona-Krise positioniert. Wir sprechen uns nach wie vor dafür aus, Dividendenzahlungen sehr restriktiv zu handhaben. Dividenden sollten nur ausgeschüttet werden, wenn das jeweilige Institut über eine nachhaltig positive Ertragsprognose verfügt und die Kapitalsituation auch in einer anhaltenden Stressphase weiterhin ausreichende Puffer ausweist. Entscheidungen hierzu sind unverzichtbar verknüpft mit einer fortlaufenden Bewertung der Gesamtrisikosituation durch Vorstand und Aufsichtsrat des jeweiligen Kreditinstituts unter besonderer Würdigung der aktuellen Ereignisse und des individuellen Geschäftsmodells."

'Bi'-Fazit: Auch wenn 'Bi' bekannt dafür ist, klare Antworten zu geben, in der Frage der Dividendenzahlung können wir momentan noch kein abschließendes Urteil abgeben. Allerdings, mehrere Indizien sprechen dafür, mit allerhöchster Vorsicht an die Dividenden-Frage heranzugehen. Das klare 'No' seitens MüchenerHyp und DZ BANK sollte Vorbild sein! Wobei die DZ BANK  bekanntlich für die Primärstufe hinsichtlich der Höhe oftmals Maßstab für eigene Dividendenbeschlüsse war – in diesem Fall sollte sie auch klare Empfehlung dem Grunde nach sein. Zudem, die weiterhin wachsweiche Antwort der  BaFin entkräftet keineswegs deren im Raum stehende Drohung vom Vertrauensverlust!

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk