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Regulierungswelle rollt und rollt und rollt

Und ab geht es in die nächste Regulierungsrunde. Dabei soll die geplante BaFin-Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler gem. 34f GewO (vgl. 'k-mi' 30/19) nur eine von mehreren Maßnahmen sein. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben sich in Folge des P&R-Skandals auf ein Paket (s. Kasten) zur (vermeintlichen) "Stärkung des Anlegerschutzes" geeinigt.

                      

Damit werden insbesondere Vermögensanlagen und deren Anbieter strenger reguliert. So sind einige der Aktivitäten wie z. B.  ++ die externe Mittelverwendungskontrolle bei Direktinvestments  ++ bessere Prüfungsmöglichkeiten der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten sowie  ++ die konsequentere Nutzung der Produktinterventionsbefugnis durch die BaFin oder  ++ die Beschränkung des Vertriebs auf beaufsichtigte Vermittler (z. B. § 34f Nr. 3 GewO) statt des bei vielen Anbietern vorherrschenden Eigenvertriebs zu begrüßen. Andere Maßnahmen wie ++ das (vollständige) Verbot von Blind-Pool-Konstruktionen  ++ die Abschaffung der Registrierungsmöglichkeiten für Anbieter bei geschlossenen Fonds oder  ++  die Übertragung der Vermittler-Aufsicht auf die BaFin lehnen wir ab.

'k-mi'-Fazit: Wenn der P&R-Skandal Auslöser für die nächste Regulierungswelle ist, muss man kritisch hinterfragen, ob die BaFin mit den vorhandenen Instrumenten nicht hätte schon früher eingreifen können – schließlich warnt 'k-mi' schon seit mehr als einem Jahrzehnt vor P&R. Selbst zum BaFin-gebilligten P&R-Prospekt lautete unser Fazit "so dass wir zur äußersten Vorsicht raten" (vgl. 'k-mi' PC 08/17). Und beim Vertrieb waren bis zum Schluss auch BaFin-beaufsichtigte Banken involviert. Deshalb schauen wir beim Maßnahmenpaket genau hin: Was bringt wirklich etwas für den Anlegerschutz und was ist bloß (gefährlicher) Aktionismus, der u. U. auch noch die Existenz einer Vielzahl von Anbietern und mittelständischen Vermittlern gefährdet? Dazu brauchen wir auch Ihre Stimme! Deshalb: Beteiligen Sie sich an der 'k-mi'-Umfrage (vgl. 'k-mi' 32/19) zur BaFin-Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler. Infos und Umfrage finden Sie jetzt auch unter www.kapital-markt-intern.de

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