BaFin-Aufsicht

BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorarberater

Hintergrundinformationen:

Am 24.07.2019 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen/BMF das mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz/BMJV und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/BMWi abgestimmte "Eckpunktepapier zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht".

Grundlage der Änderung ist die am 12.03.2018 überraschend in den Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU eingeschobene BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler. Dort heißt es im Abschnitt "X. Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft" neben vielen weiteren Themen unter dem Unterpunkt "5. Verbraucherschutz"   auf wenigen Zeilen auf Seite 136 :"Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden."

Wenige Monate zuvor hatte die Groko noch erklärt: "Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern" (Bundestagsdrucksache 18/11337). Bis dahin hatte sie mehrfach selbst bestätigt, dass das erst 2013 eingeführte Aufsichtssystem mit je nach Bundesland Kammern oder Gewerbeämtern gut funktioniere. Noch am 04.03.2019 bestätigte die Bundesregierung mit ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage u. a. der FDP-Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, dass sie keine Informationen über Schadensfälle hätte, die von Finanzanlagenvermittlern verursacht wurden.

Die weiteren Schritte, die bislang erfolgt sind:

● Zum Jahreswechsel 2019/2020 erfolgte die Konsultation der Fachverbände (auch unter Beteiligung der von 'k-mi' koordinierten Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner/BMI) zum BMF-Referentenentwurf

Die Stellungnahme der BMI können Sie auch hier direkt herunterladen

● Im März 2020 wurde der entsprechende Kabinettsentwurf beschlossen

 

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten k-mi-Infos zum Gesetzgebungsverfahren:

 

Showdown im Bundestag vor der Sommerpause:

Verfahrene Situation und kein Kompromiss in Sicht:

Anhörung um Bundestag:

EFAMA und BVI befürchten:

Antwort Bundesregierung auf 'Kleine Anfrage' der FDP-Fraktion:

k-mi-special:

Vor Bundesrats-Votum:

Gastkommentar:

Vorfahrt für 'Vertriebsgesellschaften' als zentraler Konstruktionsfehler des Entwurfs:

Protest-Aktion BaFin-Aufsicht:

Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zu Kosten des Entwurfs und Lücken im Anlegerschutz:

Mitten im Corona-Chaos peitscht die Groko den Entwurf durchs Kabinett. Reaktionen und mögliche Schäden für die mittelständische Wirtschaft:

Das BMF ignoriert bei dem Kabinettsentwurf sämtliche Kritikpunkte aus der eigenen Konsultation komplett:

Auswertung der Fachverbände-Konsultation des BMF (Teil 3):

Auswertung der Fachverbände-Konsultation des BMF (Teil 2):

Auswertung der Fachverbände-Konsultation des BMF (Teil 1):

Stellungnahme der von k-mi koordinierten BMI/Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner im Rahmen der Fachverbände-Konsultation des BMF:

Das BMF veröffentlicht Referentenentwurf am 23.12.2019(!):

Auswertung der k-mi-Umfrage:

Umlagekosten und das neue 'Haftungsdach light' werden die Vielfalt des MArktes zerstören:

Ausführliche und kritische Stellungnahme des DIHK zu den Plänen der Groko:

Nur Verbraucherschützer müssen sich vor keiner Aufsicht rechtfertigen:

Präsentation des sog. 'Eckpunktepapiers':

Anhörung im BMWi unter Beteiligung von Vertretern des BMF und des BMJV am 04.10.18:

"Keine Informationen über Schadensfälle vor, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden":

Analyse der Parteiprogramme vor der Bundestags-Wahl 2017:

 

Wir haben ebenfalls eine k-mi-Umfrage zu diesem Thema initiiert, an der Sie sich hier beteiligen können.